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NÖ Heizkostenzuschuss 2020/2021

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NÖ LandesbürgerInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in der Höhe von € 140,- zu gewähren. Zusätzlich gewährt die Marktgemeinde Sonntagberg für Gemeindebürger einen Zuschuss von € 50,-.

Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt (Hauptwohnsitz) zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung bzw. durch die Marktgemeinde Sonntagberg. Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich.

Den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 239 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitsuchen gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagerichtsatz nicht übersteigt.
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürger oder Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Hauptwohnsitz in NÖ
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Ausgenommen sind:

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
  • Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind


Der NÖ Heizkostenzuschuss 2020/2021 kann bis 30.03.2021 am Gemeindeamt, Abteilung Soziales, beantragt werden. Weitere Infos sowie Antragsformulare erhalten Sie auch unter: www.noe.gv.at/Heizkostenzuschuss

Bei der Antragstellung ist eine E-Card sowie sämtliche Einkommensnachweise des Jahres 2020 aller Haushalt lebenden Personen mitzubringen!