Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
  • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

Ziele

  • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
  • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
  • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
  • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

Inhalt

  • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
  • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
  • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
  • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

Hauptgesichtspunkte

Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz