Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
- Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung
Ziel
Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)
Inhalt
- Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
- Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
- Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
- Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")
Hauptgesichtspunkte
Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.
Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:
Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 107/2023 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion