Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BBU-Errichtungsgesetz u.a.
Es wird die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit von Rechtsberaterinnen/Rechtsberatern in der Bundesbetreuungsagentur abgesichert.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 22. Juli 2024
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Hauptgesichtspunkte
Laut einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes seien Bestimmungen des BBU-Errichtungsgesetzes (BBU-G) und des BFA-Verfahrensgesetzes (BFA-VG) im Wesentlichen deshalb als verfassungswidrig aufgehoben worden, da die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerberinnen/Asylwerber und Fremde durch die Bundesbetreuungsagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) bloß vertraglich, jedoch in institutioneller Hinsicht nicht hinreichend gesetzlich abgesichert gewesen sei. Damit sei das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt.
In Reaktion darauf wird mit dem Gesetzesentwurf nun die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberaterinnen/Rechtsberater umfangreich gesetzlich abgesichert. Dem entsprechend wird die besondere Stellung der Rechtsberaterinnen/Rechtsberater in der Bundesagentur insbesondere durch genaue Regelung der Dienst- und Fachaufsicht im Fachbereich Rechtsberatung, durch Normierung eines erweiterten Kündigungs- und Entlassungsschutzes und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Beteiligung des Aufsichtsrates sowie durch Vorgaben hinsichtlich des Aufgabenfeldes der einzelnen Rechtsberaterinnen/Rechtsberater gesetzlich abgesichert. Darüber hinaus werden begleitende Regelungen zur Kostenrechnung der Bundesagentur, zum Qualitätsbeirat der Bundesagentur und zur Qualitätssicherung in Belangen der Rechtsberatung und Rechtsvertretung sowie zur Organisation der Zurverfügungstellung von Dolmetscherinnen/Dolmetschern getroffen.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 134/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres