Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Polytechnische Schule

Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die Schülerinnen und Schüler werden im 9. beziehungsweise in einem freiwilligen 10. oder 11. Schuljahr durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung auf das weitere Leben – insbesondere auf das Berufsleben – vorbereitet. Eine Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres und Berufsorientierung als Unterrichtsprinzip aller Unterrichtsgegenstände bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Berufswelt. Durch Betriebs- und Berufserkundungen in Lehrwerkstätten und außerschulischen Institutionen sowie durch berufspraktische Tage (Schnupperlehre) in Betrieben wird die Berufswahl unterstützt.

Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen (Wahlpflichtgegenständen) angeboten, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen: Cluster Technik (Bau; Elektro; Holz; Metall) und Cluster Dienstleistungen (Handel und Büro; Gesundheit, Schönheit und Soziales; Tourismus). Neben diesen oder anstatt dieser Fachbereiche können im Rahmen der Schulautonomie neue Fachbereiche (z.B. Mechatronik) angeboten werden, wobei im Besonderen auf die Berufseinstiegschancen in der Region und auf die Interessen der Schülerinnen und Schüler Bedacht genommen wird.

Je nach beruflichen Interessen und Neigungen wählt jede Schülerin und jeder Schüler einen Fachbereich. Einerseits erwerben die Jugendlichen grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen), andererseits werden durch handlungs- und praxisorientiertes Lernen die individuellen Begabungen der Schülerinnen und Schüler und ihre Lernmotivation gefördert.

In den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen (Religion; Berufs- und Lebenswelt; Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie; Deutsch und Kommunikation; Lebende Fremdsprache (Englisch); Angewandte Mathematik; Bewegung und Sport) wird eine vertiefende Allgemeinbildung angeboten.

Durch den Unterricht im Wahlpflichtbereich im Ausmaß von 14 Wochenstunden und in den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen im Ausmaß von 18 Wochenstunden werden grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um sich für den Übertritt in die Lehrausbildung sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren. Schulautonom kann auch das Wochenstundenausmaß im Wahlpflichtbereich und in den allgemeinen Pflichtgegenständen den regionalen Gegebenheiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden.

Zusätzlich ermöglicht der Lehrplan der Polytechnischen Schule ein breites, interessens- und leistungsorientiertes Angebot an Freigegenständen, Neigungsgruppen und Förderkursen.

Die Polytechnische Schule ist österreichweit flächendeckend organisiert und wird je nach örtlichen Gegebenheiten entweder als selbstständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhang mit einer allgemeinbildenden Pflichtschule geführt.

Weiters erwerben Schülerinnen und Schüler bei positivem Abschluss der Polytechnischen Schule (auf der 9. Schulstufe) das Recht, in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung (mindestens 15 Wochenstunden im gewählten Fachbereich) oder ohne Aufnahmeprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule überzutreten.

Schulstufe

9. Schulstufe (14./15. Lebensjahr)

Voraussetzungen

Acht Schuljahre absolviert

Dauer

Ein Jahr

Inhalte

  • Grundlegende Allgemeinbildung
  • Berufsorientierung und Berufsgrundbildung durch Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
  • Unterstützung der Berufswahl und Berufsüberleitung durch schulische Zusatzangebote (z.B. Schnupperlehre, Berufspraktika, Betriebsbesuche und Informationsveranstaltungen)

Besonderheiten

  • Unterricht in Deutsch und Kommunikation, Lebende Fremdsprache (Englisch), Angewandte Mathematik in Leistungsgruppen und/oder Interessengruppen
  • zusätzlich zu den allgemeinbildenden Pflichtfächern muss ein Fachbereich gewählt werden (z.B. Bau; Elektro; Holz; Metall; Handel und Büro; Gesundheit, Schönheit und Soziales; Tourismus)

Abschluss

Ein erfolgreicher Abschluss der Polytechnischen Schule ermöglicht den:

Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmeprüfung ablegt werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung