Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Frauenförderung an österreichischen Universitäten

Allgemeine Informationen

Öffentliche Universitäten in Österreich sind gesetzlich zur Frauenförderung und zur Gleichstellung von Frauen und Männern verpflichtet. In allen Kollegialorganen (z.B. Rektorat), die aufgrund des Universitätsgesetzes  sowie durch den Organisationsplan und die Satzung der Universität eingerichtet sind, müssen mindestens 50 Prozent Frauen vertreten sein. Dies gilt allerdings nicht für Prüfungskommissionen. In den Satzungen der jeweiligen Universitäten muss die Erlassung eines Frauenförderungsplans vorgesehen werden. In dem jeweiligen Frauenförderungsplan muss unter anderem festgehalten werden, mit welchen personellen und organisatorischen Maßnahmen die bestehende Unterrepräsentation bzw. bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden können.

Frauenförderungspläne der Universitäten

Die nachfolgend angeführte Tabelle enthält den Frauenförderungsplan der jeweiligen Universität:

Universität Wien Frauenförderungsplan Universität Wien 
Universität Graz Frauenförderungsplan Universität Graz
Universität Innsbruck Frauenförderungsplan Universität Innsbruck
Medizinische Universität Wien Frauenförderungsplan Medizinische Universität Wien
Medizinische Universität Graz Frauenförderungsplan Medizinische Universität Graz
Medizinische Universität Innsbruck Frauenförderungsplan Medizinische Universität Innsbruck
Universität Salzburg Frauenförderungsplan Universität Salzburg
Technische Universität Wien Frauenförderungsplan Technische Universität Wien
Technische Universität Graz Frauenförderungsplan Technische Universität Graz
Montanuniversität Leoben Frauenförderungsplan Montanuniversität Leoben
Universität für Bodenkultur Wien Frauenförderungsplan Universität für Bodenkultur Wien
Veterinärmedizinische Universität Wien Frauenförderungsplan Veterinärmedizinische Universität Wien
Wirtschaftsuniversität Wien Frauenförderungsplan Wirtschaftsuniversität Wien
Universität Linz Frauenförderungsplan Universität Linz
Universität Klagenfurt Frauenförderungsplan Universität Klagenfurt
Universität für Weiterbildung Krems Frauenförderungsplan Universität für Weiterbildung Krems
Universität für angewandte Kunst Wien Frauenförderungsplan Universität für angewandte Kunst Wien
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Frauenförderungsplan Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Universität Mozarteum Salzburg Frauenförderungsplan Universität Mozarteum Salzburg
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Frauenförderungsplan Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz Frauenförderungsplan Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
Akademie der bildenden Künste Wien Frauenförderungsplan Akademie der bildenden Künste

Rechtsgrundlagen

Universitätsgesetz (UnivG)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion