Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.

Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.

Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Chancengerechtigkeit - Definition

 Allgemeines

Kinder und Jugendliche sollen in allen Lebensbereichen die gleichen Chancen haben und sich frei von geschlechterstereotypen Zuschreibungen entwickeln können – unabhängig von ihrer sozialen, kulturellen oder religiösen Herkunft.

Obwohl Kinder und Jugendliche heute mehr Gestaltungsspielraum haben, sind geschlechtsspezifische Erwartungen noch immer präsent. Sich von traditionellen Rollenbildern zu lösen und den eigenen Weg zu gehen, erfordert Mut sowie Unterstützung durch das soziale Umfeld. Ein wichtiger Beitrag dazu ist, wenn Eltern bereits in der Familie Gleichberechtigung vorleben, etwa durch eine faire und partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit.

Gleichzeitig sollen allen Geschlechtern die gleichen Möglichkeiten offenstehen, ihre Interessen und Fähigkeiten zu entfalten. Frauen sollen selbstverständlich ermutigt werden, technische oder handwerkliche Berufe zu ergreifen, während Männer die gleichen Chancen haben sollen, sich im Erziehungs- und Pflegebereich zu engagieren – sowohl beruflich als auch im privaten Alltag. Werden Mädchen bereits in der Schule ebenso wie Buben gezielt für Technik, Mathematik und Naturwissenschaften begeistert, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich später für einen Beruf im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) entscheiden.

Ebenso sind Pädagoginnen/Pädagogen gefordert, sensibel auf geschlechtsspezifische Zuschreibungen zu reagieren. Besonders wichtig ist es, Buben, die nicht den gängigen Männlichkeitsbildern entsprechen, in ihren individuellen Interessen zu stärken und sie vor Diskriminierung und Mobbing zu schützen.

Das Aufgreifen von Geschlechterfragen in der Schule kann durch Wissensvermittlung, Reflexion und Diskussion dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche selbstbestimmter und bewusster ihren Weg gehen können und dass sich Geschlechtersegregationen in der Gesellschaft kontinuierlich abbauen.

Geschlechtergerechte Schule – Reflexive Geschlechterpädagogik

Neben dem Elternhaus und dem sozialen Umfeld spielt die Schule eine zentrale Rolle in der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie soll junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützen und dazu beitragen, bestehende Ungleichheiten abzubauen. Eine wichtige Aufgabe von Pädagoginnen/Pädagogen ist es daher, gleiche Lern- und Entwicklungschancen für alle Lernenden zu schaffen und den Handlungsspielraum junger Menschen zu erweitern.

Mit dem Rundschreiben "Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung" werden Schulen, Schulleitungen sowie Pädagoginnen/Pädagogen dazu aufgerufen, sich bewusst und reflektiert mit dem Thema Geschlecht auseinanderzusetzen. In einer Schule, die von unterschiedlichen Lebensrealitäten geprägt ist, bedeutet dies, sensibel mit geschlechtsspezifischen Fragen umzugehen und Vielfalt als Chance zu begreifen.

Die öffentliche Schule soll einen neutralen und geschützten Rahmen bieten, in dem Kinder und Jugendliche ihre Fragen und Themen altersgerecht diskutieren können. Ziel ist eine offene Diskussions- und Streitkultur, die Raum für unterschiedliche Meinungen lässt und frei von religiös oder kulturell begründeten Denkverboten ist.

Tipp:

Weiterführende Informationen zum Rundschreiben "Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung" (BMB) finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Bildung.

Letzte Aktualisierung: 21.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung