Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Normen-Entwicklung

Allgemeines

Normen werden nicht verordnet, sondern entstehen aus der Praxis und sind für sie gemacht: Organisationen, Unternehmen, Interessenverbände, Wirtschaftszweige oder Berufe, die für ein bestimmtes Thema eine allgemein gültige und anerkannte Regelung brauchen, wirken an der Entwicklung mit.

Austrian Standards bietet diesen Interessengruppen eine neutrale Plattform . Rund 4.000 Fachleute aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, von Prüfstellen und Verbraucherorganisationen erarbeiten und aktualisieren in den jeweils zuständigen Komitees bei Austrian Standards Normen, die sie später in der Praxis auch anwenden.

Entstehung einer Norm

Vorschläge zur Erarbeitung einer Norm werden nicht von Normungs-Organisationen gemacht, sondern neue Normenthemen können grundsätzlich von jedem oder jeder (z.B. Unternehmen, Interessenvertretungen, Behörden) vorgeschlagen werden. Bevor ein Normungsprojekt in Angriff genommen wird, werden Relevanz und Machbarkeit geprüft. Ein provisorischer Businessplan und eine provisorische Teilnehmerliste werden erstellt, betroffene Interessengruppen werden aktiv kontaktiert und befragt, ob sie die Gründung eines Komitees befürworten. Dies stellt sicher, dass nur dort genormt wird, wo Bedarf und Nutzen erwiesen sind.

Damit ein Regelwerk den Status einer Norm (ÖNORM) erlangen kann, ist eine Reihe von international vereinbarten Grundprinzipien einzuhalten, die sicherstellen, dass die Inhalte einer Norm allgemein akzeptiert werden und für die tägliche Praxis geeignet sind:

  • Neutrale Gemeinschaftsarbeit
    Vertreterinnen/Vertreter aller betroffenen Kreise (z.B. Wirtschaft, Verwaltung, Verbraucherinnen/Verbraucher) können und sollen an der Normungsarbeit auf allen Ebenen teilnehmen.
  • Konsens
    Konsens bedeutet
    • allgemeine Zustimmung,
    • keine Widersprüche gegen wesentliche Inhalte des Dokuments,
    • Berücksichtigung der Gesichtspunkte aller wichtigen Parteien,
    • Ausräumen aller Gegenargumente.
    In Österreich dürfen (nationale) ÖNORMEN vom zuständigen Komitee grundsätzlich nur einstimmig verabschiedet werden. Bei Europäischen und Internationalen Normen bedeutet Konsens die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit.
  • Publizität
    Vor Veröffentlichung muss ein Normungsdokument als Entwurf der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt werden. Berechtigte Einwände werden vom zuständigen Normungsgremium berücksichtigt.
  • Widerspruchsfreiheit
    Bei der Erarbeitung jeder Norm ist auf Widerspruchsfreiheit und Einheitlichkeit des Normenwerks auf nationaler und europäischer Ebene zu achten (z.B. müssen nationale Normen, die Europäischen Normen widersprechen, zurückgenommen werden).

Nach einem öffentlichen Stellungnahmeverfahren wird ein Normenentwurf – bei Erfüllung aller Grundprinzipien – als ÖNORM herausgegeben.

Geltungsdauer von Normen

Der Normeninhalt wird von den Gremien, in denen die jeweiligen Normen ausgearbeitet werden, regelmäßig auf Gültigkeit überprüft (mindestens alle drei Jahre). Bei dieser Überprüfung wird entschieden, ob die Norm weiterhin gültig bleibt oder überarbeitet werden muss.

Je nach Thema gibt es Normen, die bereits seit Jahrzehnten bestehen, und Normen, die in weitaus kürzeren Abständen überarbeitet und neu veröffentlicht werden.

Eine Überarbeitung einer Norm kann auch von jedem oder jeder vorgeschlagen werden, der oder die meint, dass eine Norm nicht mehr dem "Stand der Technik" entspricht.

Tipp

Weitere Informationen zu den Grundlagen der Normung, zu Normungsexpertinnen/Normungsexperten, Normenentwürfen und Einspruchsverfahren finden sich auf den Seiten von Austrian Standards
.

Entstehung einer ONR

Ist für die rasche Lösung eines Problems die Übereinstimmung aller interessierten Kreise nicht zwingend notwendig bzw. soll der Stand einer neuen, sich schnell verändernden Entwicklung dokumentiert werden, bietet Austrian Standards die Möglichkeit, sogenannte "ONR" zu erstellen. Mit der ONR kann der spätere Einstieg zur Normung vorbereitet werden.

Den ONR ähnliche Dokumente gibt es auch auf europäischer und internationaler Ebene: z.B. "CEN Workshop Agreements" (CWA), "ISO Publicly Available Specifications" (ISO/PAS) oder "International Workshop Agreements" (IWA).

Es gibt zwei Wege, die zur ONR führen:

  • Austrian Standards wird ein bereits ausgearbeiteter Text als Vorschlag für eine ONR vorgelegt
  • Austrian Standards wird mit der Projektbetreuung zur Erarbeitung einer ONR beauftragt

ONR müssen nicht alle strengen Kriterien einer ÖNORM erfüllen und sind somit ein effektives Instrument für die rasche Lösung eines Problems:

  • Neutrale Gemeinschaftsarbeit
    Mindestens zwei interessierte Gruppen sind an der Erarbeitung einer ONR beteiligt
  • Konsens
    Während ÖNORMEN grundsätzlich nur einstimmig verabschiedet werden dürfen, genügt bei ONR die einfache Mehrheit
  • Publizität
    Der Entwurf muss nicht, wie bei einer Norm, sondern kann der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt werden
  • Widerspruchsfreiheit
    Bei der Erarbeitung einer ONR wird auf Widerspruchsfreiheit und Einheitlichkeit geachtet.
  • Geltungsdauer
    Die maximale Geltungsdauer von einer ONR beträgt fünf Jahre

Tipp

Weiterführende Informationen zu den ONR bietet Austrian Standards auf seiner Internetseite.

Mitarbeit an der Normen-Entwicklung

An der Normen-Entwicklung können und sollen alle interessierten Gruppen und Kreise (z.B. Wirtschaft, Verwaltung, Verbraucherinnen/Verbraucher, Wissenschaft, Prüfstellen, Interessensvertretungen) mitwirken, d.h.

  • sie verhandeln im Dialog und in Übereinstimmung mit anderen am Thema Interessierten über den Inhalt von Normen oder
  • erarbeiten den österreichischen Standpunkt zu Europäischen und/oder Internationalen Normungsprojekten.

Voraussetzung für eine Aufnahme als Expertin/Experte zur Erstellung von Normen sind entsprechendes Know-how und Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet. Wer mitarbeiten möchte, kann einen "Antrag auf Mitarbeit als Expertin/Experte" stellen.

Tipp

Wenn Sie sich in der Normung zu einem bestimmten Thema engagieren wollen, nehmen Sie mit der zuständigen Komitee-Managerin/dem zuständigen Komitee-Manager Kontakt auf oder stellen direkt einen Antrag auf Mitarbeit.

Normen-Entwurf-Portal

Im Normen-Entwurf-Portal können alle Interessierten Entwürfe zu Normen während des öffentlichen Stellungnahmeverfahrens kommentieren und ihre Stellungnahme direkt an das Komitee abgeben. Eine Registrierung ist in wenigen Minuten erledigt.

myCommittee

Die Online-Arbeitsplattform ermöglicht allen Teilnehmenden die Mitwirkung an der Normung in ihren Komitees.

Um die praktische Anwendung und Umsetzung von Normen zu erleichtern, bietet Austrian Standards zahlreiche Produkte und Dienstleistungen an (Online-Normenmanagement, Fachliteratur, Softwareprogramme, Kataloge und Schulhandbücher).

Nutzen der Mitarbeit an der Normen-Entwicklung

Wer an der Normungsarbeit aktiv mitwirkt,

  • kann Normen (mit)gestalten: Sie/er hat die Möglichkeit, ihre/seine Erfahrungen, Wissen und Interessen einzubringen und wirkt damit an der Gestaltung ihrer/seiner wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit (nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa bzw. weltweit),
  • nutzt ein nationales Netzwerk, in dem u.a. Kundenbedürfnisse strukturiert behandelt werden und Synergien über Organisationsgrenzen hinaus erzielt werden können,
  • trägt zur Entwicklung eines umfassenden und qualitativ hoch stehenden Normenwerks bei, das die Erwartungen der entsendenden Organisation/Unternehmen erfüllt,
  • weiß Bescheid über die Entwicklung in ihrem/seinem Fachbereich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und hat die Möglichkeit aktiv mitzugestalten,
  • baut Kontakte mit anderen Teilnehmenden an der Normungsarbeit auf und ist so Teil eines internationalen Netzwerks.

Nutzen für Unternehmen und Organisationen, die Experten entsenden

  • Informations- und Wissensvorsprung und damit Wettbewerbsvorteile, denn sie erfahren früher, welche Änderungen bevorstehen und können so rechtzeitig darauf reagieren
  • Instrument zur Beobachtung von Märkten, weil sie im Dialog erfahren, was beispielsweise Kundinnen/Kunden in einem bestimmten Segment erwarten oder was in ihrem Sektor andere Unternehmen in Österreich, Europa oder im internationalen Umfeld bewegt
  • Möglichkeit, ihr Know-how und ihre Erfahrungen in die Norm einzubringen
  • "Standards" in ihrem Betrieb und unternehmerischen Umfeld zu setzen

Inhalte der Normen

Normen sorgen beispielsweise dafür, dass unnötige Gefahrenquellen vermieden werden und ein Gegenstand oder eine Dienstleistung für den täglichen Gebrauch geeignet ist. Sie schützen vor Gesundheitsschäden, regeln Verfahren und Abläufe, erfassen die Auswirkungen, die ein Unternehmen durch seine Produkte und Tätigkeiten etwa auf die Umwelt hat.

Normeninhalte
Inhalt Beispiele

Sicherheitskriterien für Produkte

  • Kinderwagen
  • Klettergerüste auf Spielplätzen
  • Schultaschen
  • Verpackungen für Lebensmittel und Getränke
  • Einkaufswagen
  • Feuerlöscher
  • Leitern
  • Sportgeräte
  • Aufzüge und Rolltreppen
  • Tische und Stühle
  • Brillen und Kontaktlinsen

Schutz vor Gesundheitsschäden

Normen regeln ergonomische Anforderungen an

  • Geräte und Werkzeuge, z.B.
    • Computerarbeitsplätze
  • persönliche Schutzausrüstungen, z.B.
    • Helme
    • Handschuhe, Arbeitsschuhe
    • Gehörschutz
    • Strahlenschutz
    • Staubmasken

Verfahren und Abläufe

  • Wie geht man bei der Vergabe von Aufträgen vor?
  • Wie sichert man die gleich bleibende Qualität von Produkten und Dienstleistungen?
  • Was muss ein Hafnermeister oder eine Hafnermeisterin berücksichtigen, damit ein Kachelofen tatsächlich Wärme spendet?
  • Wie geht man bei der Planung von Gebäuden vor, sodass sie auch von Behinderten ohne Barrieren benützt werden können?

Mess- und Prüfverfahren im Umweltbereich

  • Bewertung von Lärm- und Abgasemissionen
  • Einteilung und Entsorgung von Abfällen
  • Messung der Wasser- und Luftqualität

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Austrian Standards Institute