Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch
Sprachliche Vielfalt bestimmt den Alltag an österreichischen Schulen und die Unterrichtsgestaltung wesentlich mit. Es ist eine wichtige Aufgabe der Schule, alle Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen (sprachlichen) Voraussetzungen bestmöglich zu fördern.
Unterrichtssprache Deutsch
Die Kenntnis der Unterrichtssprache Deutsch und der schrittweise Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen stellen die Grundlage für die Beteiligung an allen Bildungsprozessen dar und bilden damit eine wesentliche Voraussetzung für den Schulerfolg, die spätere Integration in den Arbeitsmarkt sowie für die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Österreich.
Frühe Sprachliche Förderung in elementarpädagogischen Einrichtungen
Zur Feststellung der Sprachkompetenzen von Kindern kommt im letzten Jahr vor Schuleintritt ein bundesweit einheitliches Instrument in zwei Varianten ("BESK KOMPAKT" für Kinder mit Deutsch als Erstsprache sowie "BESK-DaZ Kompakt" für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache) österreichweit verpflichtend zum Einsatz. Basierend auf den Ergebnissen des Sprachstandinstruments wird ein verpflichtendes Übergabeblatt von der elementaren Bildungseinrichtung an die Grundschulen übermittelt, welches Informationen bezüglich der Stärken und förderbaren Bereiche eines Kindes im Bereich der Sprache gibt und eine konkrete Ausgangslage für die weitere Förderplanung bietet.
Deutschfördermodell für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen/Schüler, die dem Unterricht aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse nicht folgen können, werden seit dem Schuljahr 2018/2019 in Deutschförderklassen oder Deutschförderkursen unterrichtet. Ziel des Deutschfördermodells für außerordentliche Schülerinnen/Schüler ist das frühzeitige und intensive Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch, damit diese Schülerinnen/Schüler rasch nach dem Lehrplan der betreffenden Schulart und Schulstufe gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden können.
Die Zuteilung zu einer Deutschförderklasse beziehungsweise zu einem Deutschförderkurs erfolgt auf Basis von MIKA-D, einem österreichweit einheitlichen, standardisierten Testverfahren.
Um den Sprachfortschritt der Schülerinnen/Schüler dokumentieren und bestens unterstützen zu können, sind im Unterricht verpflichtend Diagnoseinstrumente einzusetzen, auf deren Grundlage individuelle Förderpläne zu erstellen sind. Das BMBWF empfiehlt für den Einsatz in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen, aber auch im Regelunterricht das Förderdiagnoseinstrument USB DaZ.
Übergreifendes Thema Sprachliche Bildung und Lesen
Gute Sprachkenntnisse und Lesefertigkeiten sind der Schlüssel zu mehr Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem und zur erfolgreichen Nutzung vorhandener Potenziale. Sprachliche Bildung und Lesen ist als übergreifendes Thema im Lehrplan 2023 der allgemeinen Pflichtschulen verankert und muss somit von allen Lehrkräften bei der Gestaltung des Unterrichts berücksichtigt und umgesetzt werden.
Sprachsensibler Unterricht
Für Sprachhandlungen im Unterricht sind neben fachlichem Wissen bildungssprachliche Kompetenzen notwendig, die nicht allein im Deutschunterricht aufgebaut werden können. Es bedarf daher einer sprachsensiblen Gestaltung aller Unterrichtsfächer. Im Zentrum des sprachsensiblen Unterrichts steht die Förderung der sprachlichen Weiterentwicklung aller Schülerinnen/Schüler vor allem im Bereich der Bildungs- und Fachsprache.
Das ÖSZ hat im Auftrag des BMBWF umfangreiche Materialien für einen sprachsensiblen Unterricht auf Primar- und Sekundarstufe (Allgemein- und Berufsbildung) entwickelt.
Mehrsprachigkeit und Erstsprachenunterricht
Der Erstsprachenunterricht ist Teil des österreichischen Regelschulwesens und stellt ein wichtiges pädagogisches Angebot zur Förderung der Kompetenzen in der Erst-, Zweit-, Alltags- und/oder Familiensprache und zur Stärkung der Persönlichkeits- und Identitätsbildung der Kinder und Jugendlichen dar. Als wichtiger Bestandteil einer umfassenden sprachlichen Bildung trägt der Erstsprachenunterricht zur Chancengerechtigkeit des österreichischen Bildungssystems bei. Er wird an Volksschulen als unverbindliche Übung und an den anderen Schularten als Freigegenstand oder ebenfalls als unverbindliche Übung angeboten. Im Schuljahr 2020/21 wurden über 25 Sprachen im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts unterrichtet.
Rechtsgrundlage
Schulorganisationsgesetz (SchOG)
Weiterführende Links
- Sprachliche Bildung in Österreich (→ BMBWF)
- Sprachförderung (→ BMBWF)
- Mehrsprachigkeit in der Schule (→ BMBWF)
- Sprachsensibler Unterricht (→ ÖSZ)
- schule-mehrsprachig.at (→ ÖSZ)
- Leseförderung: Literacy.at (→ ÖSZ)
- Österreichisches Sprachenkompetenzzentrum (→ ÖSZ)
- Zentrum Bildung im Kontext von Migration und Mehrsprachigkeit (→ BIMM)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung