Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Frauenförderung in Unternehmen

Frauen in Aufsichtsräten von staatsnahen Unternehmen

Die Bundesregierung hat sich selbst dazu verpflichtet, einen bestimmten Frauenanteil ("Frauenquote") in den Aufsichtsräten von staatsnahen Unternehmen einzuführen. Bei staatsnahen Unternehmen handelt es sich um solche Unternehmen, an denen der Staat mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist (z.B. ASFINAG, ÖBB, OeNB).

Als Ziel wurde vereinbart, bis Ende des Jahres 2013 in den Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen einen Frauenanteil von 25 Prozent und bis Ende des Jahres 2018 einen Frauenanteil von 35 Prozent zu erreichen. Mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wurde festgelegt, dass der Frauenanteil in diesen staatsnahen Unternehmen auf 40 Prozent angehoben werden soll. Die Quoten gelten allerdings nur für jene Aufsichtsratsmitglieder, die aus dem Bundesministerium in den Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens entsendet werden. Die Frauenquotenregelung gilt somit nicht für den gesamten Aufsichtsrat eines staatsnahen Unternehmens.

Die seitens der Bundesregierung selbst auferlegte Frauenförderungsregelung wurde im" Public Corporate Governance Kodex ( parlament.gv.at)" verankert.

Frauen in Aufsichtsräten von privaten Unternehmen

Bei Neubestellungen von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen sowie in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ist einen Mindestanteil von 30 Prozent für Frauen und Männer im Aufsichtsrat vorgesehen. Bei Nichteinhaltung dieser Zielvorgabe gilt die "leerer Stuhl"-Regelung, d.h. das Mandat bleibt unbesetzt.

Weiterführende Links

Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen ( BKA)

Rechtsgrundlagen

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G)

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion