Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Gesetze/Rechtstexte
Informationsquellen für Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsvorschriften sind beispielsweise folgende:
- Rechtsinformationssystem des Bundes
- Bundesgesetzblätter
- Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts
- EUR-Lex – Der Zugang zum EU-Recht
- Kollektivverträge
Rechtsinformationssystem des Bundes
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine elektronische Datenbank, die vom Bundeskanzleramt (→ BKA) betrieben wird. Sie ist kostenlos und dient beispielsweise der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt oder Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich. Sie finden hier:
- Bundesrecht (→ RIS)
- Bundesrecht in konsolidierter Fassung
- Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
- Staats- und Bundesgesetzblatt 1945 bis 2003
- Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblatt 1848 bis 1940
- Gesetzes- und Verordnungssammlungen 1740 bis 1848 (extern)
- Deutsches Reichsgesetzblatt 1919 bis 1945 (extern)
- Begutachtungsentwürfe
- Regierungsvorlagen
- Rechtsvorschriften in Englisch
- Landesrecht (→ RIS)
- Landesrecht in konsolidierter Fassung
- Landesgesetzblätter authentisch ab 2014/2015
- Landesgesetzblätter nicht authentisch
- Verordnungsblätter authentisch
- Landesgesetzblatt für das Burgenland 1922 bis 2000 (extern)
- Landesgesetzblatt für Kärnten 1850 bis 1999 (extern)
- Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich 1848 bis 1971 (extern)
- Landesgesetzblatt für Oberösterreich 1849 bis 1995 (extern)
- Landesgesetzblatt für Salzburg 1850 bis 2000 (extern)
- Landesgesetzblatt für die Steiermark 1850 bis 2001 (extern)
- Landesgesetzblatt für Tirol 1848 bis 1994 (extern)
- Landesgesetzblatt für Vorarlberg 1848 bis 1985 (extern)
- Landesgesetzblatt für Wien 1920 bis 2011 (extern)
- Bezirke (→ RIS)
Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden - Gemeinderecht (→ RIS)
- Kärnten (alle Gemeinden)
- Niederösterreich
- Oberösterreich
- Salzburg
- Steiermark
- Wien
Darüber hinaus enthält das RIS auch:
- Judikatur (Rechtsprechung) (→ RIS)
- Verfassungsgerichtshof (VfGH)
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Normenliste des Verwaltungsgerichtshofes
- Justiz
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
- Landesverwaltungsgerichte (LVwG)
- Bundesfinanzgericht (extern)
- Datenschutzbehörde
- Bundesdisziplinarbehörde, Disziplinarkommissionen
- Personalvertretungsaufsichtsbehörde (vor 2014: Personalvertretungs-Aufsichtskommission)
- Gleichbehandlungskommissionen ab 2014
- Finanzdokumentation, Unabhängiger Finanzsenat (extern)
- Unabhängige Verwaltungssenate
- Asylgerichtshof (AsylGH)
- Unabhängiger Bundesasylsenat
- Umweltsenat
- Bundeskommunikationssenat
- Vergabekontrollbehörden
- Entscheidungen des Obersten Gerichts- und Cassationshofes in Civil- und Strafsachen (in der Beilage zum Verordnungsblatt des Justizministeriums) 1885 - 1897 (extern)
- Sammlung der Erkenntnisse des österr. Reichsgerichts 1869 - 1918 (extern)
- Sammlung der Erkenntnisse des österr. Verfassungsgerichtshofes 1919 - 1979 (extern)
- Sammlung der Erkenntnisse des österr. Verwaltungsgerichtshofes 1876 - 1934 (extern)
- Kundmachungen, Erlässe (→ RIS)
- Prüfungsordnungen gemäß Gewerbeordnung
- Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung – authentisch ab 2002
- Strukturpläne Gesundheit (ÖSG, RSG)
- Amtliche Veterinärnachrichten (AVN) ab 15.09.2004
- Kundmachungen der Gerichte
- Entscheidungen des unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats
- Ministerratsprotokolle
- Erlässe der Bundesministerien
- Richtlinien und Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen (extern)
- Erlässe des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Sozialversicherungssachen (extern)
Bundesgesetzblätter
Bei der Wiener Zeitung (→ WZ) können Sie kostenpflichtig ein digitales Jahresabonnement der Österreichischen Bundesgesetzblätter (→ Digitale Gesetze) (Teil I, II und III) ab dem Jahr 1996 bis zum tagesaktuellen Stand oder auch eine CD-Rom-Sammlung aller Österreichischen Bundesgesetzblätter aus den Jahren 1945 bis 2002 bestellen.
Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts
Die Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts (→ SV) enthält die österreichischen Sozialversicherungsgesetze, z.B. das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) samt den dazu gehörenden Durchführungsvorschriften und internationalem Recht. Weiters enthält die SozDok Gesetzesmaterialien, parlamentarische Anfragen, gerichtliche Entscheidungen und Erlässe.
EUR-Lex – Der Zugang zum EU-Recht
Das Portal "EUR-Lex – Der Zugang zum EU-Recht (→ EU)" bietet Zugriff auf die Rechtsvorschriften der Europäischen Union und andere als öffentlich eingestufte Dokumente (z.B. Rechtsprechungssammlung). Das Portal steht in allen 24 EU-Amtssprachen zur Verfügung.
Kollektivverträge
Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK) hinterlegt sowie in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (→ EVI) veröffentlicht werden. Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigen ihn einsehen können.
Tipp
Das → KVSystem des ÖGB-Verlags umfasst Kollektivverträge mit ihren aktuellen und historischen Fassungen. Darüber hinaus sind Änderungen, Zusätze, Ergänzungen, Beilagen sowie Gehalts- und Lohntabellen der einzelnen Gewerkschaften abrufbar.
Auf dem Portal der Wirtschaftskammern Österreichs finden Sie eine Kollektivvertragsdatenbank (→ WKO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion