Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.

Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.

Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Heim- und Fahrtkostenbeihilfe

Allgemeine Informationen

Schülerinnen/Schüler können ab der 9. Schulstufe die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe beantragen, wenn sie zum Zwecke dieses Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, weil dieser Wohnort vom Schulort so weit entfernt ist, dass der tägliche Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht möglich war.

Wenn die Heimbeihilfe gewährt wird, besteht auch Anspruch auf Fahrtkostenbeihilfe.

Der jährliche Grundbetrag für Heimbeihilfe beträgt für das Schuljahr 2024/25 2.155 Euro.

Die Fahrtkostenbeihilfe für das Schuljahr 2024/25 beträgt 165 Euro.

Erhöhung des Grundbetrages: Der Grundbetrag wird erhöht, wenn es besondere Umstände gibt, die berücksichtigt werden müssen.

Minderung des Grundbetrages: Der Grundbetrag wird verringert durch:

  • den zumutbaren Unterhalt der Eltern,
  • den zumutbaren Unterhalt der Ehepartnerin oder des Ehepartners,
  • das Einkommen der Schülerin oder des Schülers (falls vorhanden).

Semester und Unterrichtsorganisation: Bei speziellen Formen mit Semestern und modularer Unterrichtsorganisation kann der Grundbetrag erhöht oder verringert werden, je nachdem, ob die durchschnittliche Anzahl der Wochenstunden überschritten oder unterschritten wird.

Die Antragstellung für die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe ist entweder

Tipp

Online-Anträge auf Heim- und Fahrtkostenbeihilfe können Sie mittels ID Austria einbringen. Im Sinne der Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einbringung des Antrages (Online-Antrag) zu einer kürzeren Bearbeitungszeit führt.

Über den Beihilfenrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich können Sie nach Ihren Angaben anonym ermitteln, ob die Voraussetzung der Bedürftigkeit erfüllt ist und wie hoch Ihre Schulbeihilfe voraussichtlich sein wird.

Der mehrsprachige Onlineratgeber Schülerbeihilfe führt Sie bei Anträgen auf Schul- und/oder Heimbeihilfe zum richtigen Formular, das Sie gleich downloaden, ausfüllen und von der Schule bestätigen lassen können.

Betroffene

  • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
  • Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates
  • Staatsangehörige einer Vertragspartei des EWR
  • Drittstaatsangehörige mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung ("Daueraufenthalt-EU")
  • Drittstaatsangehörige sowie Staatenlose, die selbst oder dessen mindestens ein Elternteil in Österreich für mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und auch den Lebensmittelpunkt in Österreich hatte.
  • Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention

Voraussetzungen

  • Als ordentliche Schülerin/ordentlicher Schüler Besuch einer österreichischen
    • polytechnischen Schule oder
    • Forstfachschule bzw. einer land- oder forstwirtschaftliche Schule mit Internatspflicht oder
    • mittleren oder höheren Schule (ab der 9. Schulstufe) oder
    • in Semester gegliederten Schule (z.B.: Abendkolleg, Tageskolleg, etc.).
  • Wohnortswechsel in die Schulortsnähe zum Zweck des Schulbesuchs
  • Soziale Bedürftigkeit: Einkommen, Familienstand und Familiengröße der Schülerin/des Schülers, der Eltern und der Ehepartnerin/des Ehepartners sind maßgebend für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit.
  • Beginn des Schulbesuchs vor dem 35. bzw. bei bestimmten Voraussetzungen vor dem 40. Geburtstag.

Fristen

  • 31. Dezember des laufenden Schuljahres
  • Semestergegliederte Schulen:
    • bis 31. Dezember (Wintersemester) und
    • bis 31. Mai (Sommersemester)

Eine Antragstellung nach der Frist führt zu einer anteilsmäßigen Kürzung der Beihilfe.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Online-Antragstellung

Die Anmeldung mit ID Austria ermöglicht die Online-Antragstellung.

Für eine Online-Antragstellung ist es jedenfalls erforderlich, eine entsprechende, von der Schule unterzeichnete Schulbestätigung hochzuladen:

Im Sinne der Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Antragstellung zu einer kürzeren Bearbeitungszeit führt.

Antragstellung in Papierform

Ein Download des Antragformulars ist über den Online-Ratgeber möglich. Ebenso sind in der Direktion der jeweiligen Schule Antragsformulare und Informationsbroschüren erhältlich. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen bei der zuständigen Beihilfenbehörde abgegeben werden.

Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.

Einen Wegweiser (Ausfüllhilfe)zu den Anträgen finden Sie auf der Website des BMBWF.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
  • Gesamtbezugsbestätigung 2023 über:
    • Mindestsicherung, Sozialhilfe, Unfallrente, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Weiterbildungsgeld, Übergangsgeld, Pensionsvorschuss, Grundversorgung,…)
  • Unterhaltsbeschluss oder Unterhaltsvergleich, Urteil, Unterhaltsvorschüsse in Kopie sofern Eltern getrennt leben
  • Inskriptionsbestätigung und Nachweis über Studienbeihilfe für das Jahr 2023 von studierenden Geschwistern, Eltern oder der Ehepartnerin bzw. dem Ehepartner
  • Meldezettel und Aufenthaltstitel in Kopie (z. B. positiver Asylbescheid, Daueraufenthalt-EU, etc.) von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (Drittstaatsangehörige)
  • Meldezettel der Eltern
  • Bestätigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes (Familienbeihilfenstelle) in Kopie für Kinder mit erheblicher Behinderung, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
  • Übersetzter Nachweis über das Einkommen bei ausländischem Einkommen
  • Versicherungsdatenauszug bei 4-jährigem Selbsterhalt / Aufgabe der Berufstätigkeit
  • Jahreslohnzettel (L16) 1. Jänner - 31. Dezember 2024 ist bei verspäteter Antragstellung nach dem 31. Dezmeber 2024 oder bei erheblicher Minderung des Einkommens 2024 gegenüber 2023 beizulegen.
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind wie folgt nachzuweisen:
    • Eigengrund: zuletzt zugestellten Einheitswertbescheid (alle Seiten).
    • Bei pauschaliert ermittelten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, die nicht im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen sind, ist der pauschaliert ermittelte Gewinn anzugeben. Hierzu ist das Erklärungsblatt „Gewinnermittlung“  heranzuziehen.
    • Verpachtung: Pachtvertrag (Pachtverträge) in Kopie beilegen.

Formulare und Wegweiser sind auf der Website des BMBWF zu finden.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 1a, 2, 3, 11a, 15 Schülerbeihilfengesetz

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung