Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Wirkungsraum – Patentschutz
Der Wirkungsraum des Patentschutzes beträgt in Österreich grundsätzlich 20 Jahre. Hinsichtlich dieses Wirkungsraumes bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:
- Nationales Patent
- Europäisches Patent
- Internationales Patent
- Weiterführende Links
- Formulare
- Rechtsgrundlagen
Nationales Patent
Nach Anmeldung des Patents wird diese zunächst formal geprüft. Sollte die Anmeldung Mängel aufweisen, wird die Anmelderin/der Anmelder schriftlich zur Behebung dieser Mängel aufgefordert. Ist die Erfindung nicht patentierbar, wird die Anmeldung zurückgewiesen.
18 Monate nach dem Anmeldetag (gegebenenfalls Prioritätstag) wird die Anmeldung gemeinsam mit einem Recherchenbericht veröffentlicht.
Die Patenterteilung erfolgt nach Rechtskraft des Erteilungsbeschlusses. Der Patentschutz beginnt mit der Registrierung des Patentes und seiner Veröffentlichung im Patentblatt.
Die Höchstdauer eines Patentes beträgt maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag.
Hinweis
Nähere Informationen zum nationalen Patent finden sich auf den Seiten des Österreichischen Patentamtes.
Europäisches Patent
Ein EU-Patent, welches innerhalb der gesamten Europäischen Union Rechtsdurchsetzung gewährt, gibt es noch nicht. Das Europäische Patentamt (EPA) bietet aber ein einheitliches Patenterteilungsverfahren in bis zu 38 Vertragsstaaten an. Es obliegt der Entscheidung der Patentanmelderin/des Patentanmelders, in wie vielen und welchen Ländern die Erfindung patentiert werden soll.
Hinweis
Nähere Informationen zum europäischen Patentamt finden sich auf den Seiten des Österreichischen Patentamtes.
Internationales Patent
Über einen internationalen Vertrag, den sogenannten Patent Cooperation Treaty (PCT), ist es möglich, ein zentrales Patentanmeldeverfahren für bis zu 142 Länder durchzuführen. Dieses Patentanmeldeverfahren wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) administriert. Die Auswahl der Länder, in denen das Patent angemeldet werden soll, liegt bei der Patentanmelderin/dem Patentanmelder selbst.
Ein internationales Patent kann von
- Personen mit Wohnsitz in einem PCT-Vertragsstaat
- Staatsangehörigen eines Vertragsstaates
- Firmen mit Sitz in einem Vertragsstaat
angemeldet werden.
Tipp
Um sich vorab einen ersten Überblick zu verschaffen, besteht die Möglichkeit, selbst zu recherchieren. Im Internet stehen dafür die bedienerfreundlichen Webseiten DEPATISnet und espacenet zur Verfügung.
Tipp
Nähere Informationen zum internationalen Patent finden sich auf den Seiten des Österreichischen Patentamtes.
Weiterführende Links
- Anmeldung (→ ÖPA)
- Veröffentlichung im Patentblatt (→ ÖPA)
- Nationale Patente (→ ÖPA)
- Internationale Patente (→ ÖPA)
- Österreichisches Patentamt (→ ÖPA)
- Europäisches Patentamt (→ EPA)
- Weltorganisation für geistiges Eigentum (→ WIPO)
- esp@cenet (→ ÖPA/EPA)
- DEPATISnet (→ Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes)
Formulare
- Patent – Anmeldung – PA 1
- Patent – Anmeldung – Deckblatt – PA 3l
- Patent – Internationale Anmeldung – PCT/RO/101
Rechtsgrundlagen
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österrreichisches Patentamt