Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zu Patenten
Ein Patent schützt davor, dass neue technische Lösungen, die auf einer Erfindung beruhen und gewerblich anwendbar sind, nicht von Dritten benutzt werden (z.B. betriebsmäßig hergestellt, in Verkehr gebracht, zum Verkauf angeboten etc.) können. Das Patent stellt ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht, ein sogenanntes Monopol (auf maximal 20 Jahre), dar.
Erfolgreiche Konzepte und technische Entwicklungen "laden" dazu ein, imitiert zu werden. Dagegen helfen temporäre Schutzrechte mit Monopolcharakter. Patente stellen solche Schutzrechte dar. Wichtig ist jedoch, dass die Erfindung bis zur Anmeldung beim Österreichischen Patentamt geheim bleibt. Patente schützen neue technische Lösungen und Innovationen, die auf einer erfinderischen Leistung beruhen und gewerblich anwendbar sind, und stellen ein territorial und zeitlich begrenztes Monopol dar. Mit einem Patent wird sichergestellt, dass nur die Erfinderin/der Erfinder ihre/seine Erfindung nutzt und dadurch andere von der (betriebsmäßigen) Herstellung, dem Verkauf oder dem Gebrauch ohne ihre/seine Zustimmung ausschließen kann. Natürlich kann dieses Recht auf andere durch Verkauf oder Lizenzen übertragen werden.
Hinweis
Das Gebrauchsmuster ist neben dem Patent die zweite Möglichkeit, für eine technische Erfindung Schutz zu erhalten. Das Gebrauchsmuster wird auch als "kleines Patent" bezeichnet und bietet eine Schutzmöglichkeit für neue technische Erfindungen an. Im Gegensatz zum Patent hat das Gebrauchsmuster eine kürzere Laufzeit. Ziel ist eine rasche Registrierung in einem vereinfachten Verfahren, damit die Erfindung rasch gegen Nachahmerinnen/Nachahmer geschützt wird.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österrreichisches Patentamt