Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Identitätsausweis im Ausland verloren oder gestohlen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:
Im Ausland:
- Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
Im Inland:
- Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
- Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
(Es liegt bei der Behörde auf und wird gemeinsam mit der Behörde ausgefüllt.) - Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis erhalten Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres