Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
- Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung
Ziel
Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)
Inhalt
- Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
- Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
- Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
- Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")
Hauptgesichtspunkte
Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.
Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:
Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 107/2023 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion