Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

ID Austria Registrierung durch Online-Umstieg von Handy-Signatur

Tipp

Auf einen Blick: Wenn Sie…

  • eine behördlich registrierte Handy-Signatur besitzen
    • können Sie online auf ID Austria mit Vollfunktion umsteigen
       
  • eine nicht behördlich registrierte Handy-Signatur besitzen
    • können Sie online auf ID Austria mit Basisfunktion umsteigen und eine Behörde besuchen, um eine ID Austria mit Vollfunktion zu registrieren

Ob Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, können Sie in den Signatur-Zertifikatsdaten einsehen.

Wenn Sie eine Handy-Signatur besitzen, müssen Sie diese auf die ID Austria umstellen, um sie weiter verwenden zu können. Dies geschieht automatisch bei der ersten Anmeldung bei einem Online-Service nach dem 5.12.2023.

Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten:

  1. Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur, und wird automatisch bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 durchgeführt. Dabei wird die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, sie kann aber nicht mehr verlängert werden. 
  2. Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – mit ihren neuen Funktionen wie etwa Ausweise am Smartphone – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
    1. Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Gemeindeamt, FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
    2. Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich. Stellen Sie daher zuerst Ihre Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion um und folgen Sie anschließend der Anleitung zur ID Austria Registrierung mit ID Austria (Basisfunktion). Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

Hinweis

Ob Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, können Sie im Web unter „Signaturzertifikatsdaten einsehen“ erkennen. 

Hinweis

Aus Sicherheitsgründen ist es bei der ID Austria mit Vollfunktion nicht mehr möglich, sich via SMS-TAN anzumelden.

Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:

Sie können entweder im Web unter oesterreich.gv.at oder in der AppDigitales Amt" auf die ID Austria umsteigen. Ihre Anmeldedaten bleiben dieselben wie bei der Handy-Signatur.

Umstieg in der App „Digitales Amt“

Fall 1 – Sie sind in der App „Digitales Amt“ noch nicht angemeldet
Fall 2 – Sie sind in der App „Digitales Amt“ schon angemeldet

Fall 1 – Sie sind in der App „Digitales Amt" noch nicht angemeldet

Technische Voraussetzungen:

Anleitung als Video

Schritt-für-Schritt Anleitung

Melden Sie sich an. Ihre Handy-Signatur wird automatisch im Zuge des Anmeldungsprozesses auf die ID Austria umgestellt:

  1. Falls Sie die aktuellste Version der AppDigitales Amt" noch nicht auf Ihrem Smartphone installiert haben, dann tun Sie dies jetzt. Öffnen Sie nun die App und starten Sie die Anmeldung, indem Sie in der Tab-Leiste unten auf das Symbol „Anmelden“ klicken und dort „Anmelden“ auswählen.
  2. Klicken Sie nun auf „Anmelden mit ID Austria / Handy-Signatur“ (Details finden Sie hier: oe.gv.at/u/anmelden)
  3. Öffnen Sie auf Ihrem Zweitgerät die Webseite oesterreich.gv.at/digitalesamt.
  4. Klicken Sie auf „Jetzt starten“ und melden Sie sich mit der Mobiltelefonnummer und dem Signatur-Passwort Ihrer Handy-Signatur durch Klicken auf „Identifizieren“ an.
  5. Sie erhalten in Kürze eine TAN per SMS auf Ihrem Smartphone. Geben Sie diese sechsstellige TAN auf Ihrem Zweitgerät ein und klicken Sie auf „Signieren“.

Ab nun geht es wieder in der App „Digitales Amt" auf Ihrem Smartphone weiter:

  1. Wählen Sie in der App „Jetzt QR-Code einscannen“ und erlauben Sie der App den Zugriff auf Fingerabdruck bzw. Gesichtserkennung, danach identifizieren Sie sich per Fingerabdruck  bzw. Gesichtserkennung.
    Hinweis: Die Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID) muss auf Ihrem Smartphone aktiviert sein.
  2. Erlauben Sie der App den Zugriff auf die Kamera und scannen Sie den am Bildschirm Ihres Zweitgeräts angezeigten QR-Code ein. Alternativ können Sie auch den Aktivierungscode verwenden.
  3. Bestätigen Sie Ihre Identität mittels Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung.
  4. Geben Sie das Signatur-Passwort Ihrer Handy-Signatur ein und klicken Sie auf „Weiter“.
  5. Stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu, um auf ID Austria umzustellen.
  6. Falls Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, so können Sie hier direkt die Umstellung abschließen, indem Sie auf die Vollfunktion der ID Austria aufwerten. Geben Sie die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises ein.
    Hinweis: Aus Sicherheitsgründen ist der Anmelde-Prozess auf 5 Minuten begrenzt.
    Wenn Sie nur eine ID Austria mit Basisfunktion verwenden möchten, überspringen Sie diesen Schritt.
  7. Klicken Sie auf "Unterschreiben und abschicken“ und bestätigen Sie Ihre Identität mittels Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung.
  8. Ihre ID Austria ist nun in der AppDigitales Amt" aktiviert. Sie können diesen Dialog in der App schließen.

Sie haben Ihre Handy-Signatur erfolgreich auf die ID Austria umgestellt.

Falls die Eingabe der Ausweisnummer aus Zeitgründen nicht angeboten wurde oder nicht abgeschlossen werden konnte, so starten Sie diesen Prozess erneut: Folgen Sie dazu der Anleitung für den Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria in der App „Digitales Amt“.
 

Fall 2 – Sie sind in der App „Digitales Amt“ schon angemeldet

Technische Voraussetzungen:

Anleitung:

  1. Beim ersten Öffnen der App werden Sie aufgefordert, die Umstellung auf ID Austria durchzuführen oder sich aus der App abzumelden. Falls Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, werden Sie darauf hingewiesen, die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Personalausweises oder Reisepasses bereit zu halten, um direkt auf die ID Austria mit Vollfunktion aufzuwerten. Klicken Sie auf „Jetzt umstellen“. 
  2. Bestätigen Sie Ihre Identität mittels Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung.
  3. Geben Sie das Signatur-Passwort Ihrer Handy-Signatur ein und klicken Sie auf „Weiter“.
  4. Stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu, um auf ID Austria umzustellen.
  5. Falls Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, so können Sie hier direkt die Umstellung abschließen, indem Sie auf die Vollfunktion der ID Austria aufwerten: Geben Sie die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises ein.
    Hinweis: Aus Sicherheitsgründen ist der Prozess der Umstellung und Aufwertung auf Vollfunktion auf 5 Minuten begrenzt.
    Wenn Sie nur eine ID Austria mit Basisfunktion verwenden möchten, überspringen Sie diesen Schritt.
  6. Klicken Sie auf "Unterschreiben und abschicken“ und bestätigen Sie Ihre Identität mittels Fingerabdruck bzw. Gesichtserkennung.
  7. Ihre ID Austria ist nun in der AppDigitales Amt“ aktiviert. Sie können nun diesen Dialog in der App schließen.

Sie haben Ihre Handy-Signatur erfolgreich auf die ID Austria umgestellt.

Falls die Eingabe der Ausweisnummer aus Zeitgründen nicht angeboten wurde oder nicht abgeschlossen werden konnte, so starten Sie diesen Prozess erneut: Folgen Sie dazu der Anleitung für den Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria in der App „Digitales Amt“.

Umstieg im Web auf oesterreich.gv.at

Technische Voraussetzungen:

Anleitung:

  1. Besuchen Sie die Website oesterreich.gv.at.
  2. Wählen Sie in der Navigationsleiste die Funktion „Anmelden“ (rechts oben bei Klick auf das Personen-Symbol).
  3. Klicken Sie auf „Von Handy-Signatur umsteigen“.
  4. Identifizieren Sie sich mit der Mobiltelefonnummer und dem Signatur-Passwort Ihrer Handy-Signatur.
  5. Wenn Sie bisher nur SMS-TAN als zweiten Authentifizierungsfaktor genutzt haben und Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, werden Sie aufgefordert, einen sichereren Authentifizierungsfaktor zu verknüpfen oder nur auf die Basisfunktion der ID Austria umzusteigen.
  6. Stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu und klicken Sie auf „Jetzt umstellen“.
  7. Falls Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, so können Sie hier direkt die Umstellung abschließen, indem Sie auf die Vollfunktion der ID Austria aufwerten und die Nummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises eingeben. 
    Hinweis: Aus Sicherheitsgründen ist der Anmelde-Prozess auf 5 Minuten begrenzt.
    Wenn Sie nur eine ID Austria mit Basisfunktion verwenden möchten, überspringen Sie diesen Schritt.
  8. Sie nutzen nun eine ID Austria mit Vollfunktion (bei Durchführung von Schritt 7) oder eine ID Austria mit Basisfunktion.

  9. Bestätigen Sie die Signatur mit Ihrem gewählten Authentifizierungsfaktor, um die Anmeldung bei oesterreich.gv.at abzuschließen.

Sie haben Ihre Handy-Signatur erfolgreich auf die ID Austria umgestellt.

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt