Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Unterstützung von Jugendlichen in Wohnungs-Notfällen

Wenn die Eltern (Erziehungsberechtigten) mit dem Auszug der Jugendlichen/des Jugendlichen nicht einverstanden sind, kann die Jugendliche/der Jugendliche ab dem 14. Geburtstag beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Unterhalt stellen. Es müssen die Gründe dargelegt werden, weshalb die Jugendliche/der Jugendliche ausziehen möchte. Akzeptiert werden Gründe wie Gewalt in der Familie und Vernachlässigung.

Vor Einleitung eines solchen Verfahrens kann eine Unterstützung durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft (→ KIJA) oder die Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden.

In einer akuten Krisensituation, etwa bei familiärer Gewalt, ist auch die Polizei oder eine Interventionsstelle eine geeignete Anlaufstelle.

Wird eine Jugendliche/ein Jugendlicher von ihren/seinen Eltern gegen den eigenen Willen aus dem gemeinsamen Haushalt entfernt, obwohl dies rechtlich unzulässig ist, empfiehlt sich eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz