Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

FAQ: Registrierung

Tipp

Sie können auf dieser Seite nach bestimmten Wörtern suchen, um die für Ihre Frage passende FAQ rasch und unkompliziert zu finden. Klappen Sie hierzu alle FAQs auf und drücken Sie auf Ihrer Tastatur "Strgbzw. "Befehlstaste" und "F" und geben den gewünschten Begriff anschließend in den Eingabebereich ein.

 

Wenn Sie bisher noch keine Handy-Signatur genutzt haben, sind für die Registrierung der ID Austria folgende Schritte erforderlich:

  1.  Aufsuchen einer Registrierungsbehörde
    • zur Feststellung Ihrer Identität mittels österreichischem amtlichem Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis)
    • um die ID Austria ggf. mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen
  2. Registrierung online fertigstellen

Um die ID Austria Registrierung durchzuführen, stehen verschiedene Registrierungsvarianten zur Verfügung.

Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese auf die ID Austria umstellen.

Die Registrierung des elektronischen Identitätsnachweises (ID Austria) für Österreicherinnen und Österreicher erfolgt bei den unter Registrierungsbehörden gelisteten Stellen.

Hinweis: Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis als Identifikationsdokument (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen und Österreichern) zur Registrierungsbehörde mit.
Bringen Sie außerdem ein aktuelles Passfoto zum Termin mit, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben.

Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen (LPD), registrieren lassen; ein Bezug zum Inland ist jedoch erforderlich (siehe E-Government-Gesetz §4a (2)).

Sobald weitere Behörden die ID Austria anbieten, wird dies (insbesondere auf der behördenübergreifenden Plattform www.oesterreich.gv.at) veröffentlicht.

Hinweis: Für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. 

Bei Beantragung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises bei der Behörde wird Ihnen automatisch eine ID Austria angeboten. Sie können aber jederzeit auch darauf verzichten.
Sie können die Registrierung der ID Austria auch unabhängig von der Ausstellung eines Reisedokuments vornehmen.
Es gibt verschiedene Registrierungsvarianten:

  1. Wenn Sie eine Handy-Signatur besitzen
    1. Online-Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur auf ID Austria Vollfunktion
    2. Online-Umstieg von einer nicht behördlich registrierten Handy-Signatur auf ID Austria (mit Basisfunktion)
  2. Wenn Sie bereits eine ID Austria mit Basisfunktion besitzen
    1. Online-Umstieg von einer behördlich registrierten ID Austria (Basisfunktion) - ohne Behördengang 
    2. Umstieg von einer nicht behördlich registrierten ID Austria (Basisfunktion) - mit Behördengang
  3. Wenn Sie eine neue ID Austria registrieren
    1. Registrierung mit Online-Vorregistrierung
    2. Registrierung mit App „Digitales Amt“
    3. Registrierung mit SMS-TAN 
    4. Registrierung mit Post-TAN per RSa-Brief

Bei Fragen können Sie unsere kostenlose Serviceline kontaktieren.

Sicherheit steht bei der ID Austria an erster Stelle. Da mit der ID Austria – im Gegensatz zur Handy-Signatur – z.B. staatliche Ausweise digital zur Verfügung gestellt werden, ist es unbedingt erforderlich, dass die Identität der Nutzerinnen und Nutzer auch von der Behörde festgestellt wird. Das beugt Missbrauch vor und erhöht zudem das Vertrauen in die digitale Identität „ID Austria“.

Hinweis: Für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. 

Für Nutzerinnen/Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Gemeindeamt/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördengang für die Registrierung der ID Austria erforderlich. Sie können in diesem Fall den Online-Umstieg durchführen. Damit stehen auch alle zusätzlichen Funktionen der ID Austria, wie z.B. der Digitale Führerschein, zur Verfügung.

Nutzerinnen/Nutzer, deren Handy-Signatur nicht von einer Behörde registriert wurde, haben die Möglichkeit, online von der Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion umzustellen. Sie können damit den von der Handy-Signatur gewohnten Funktionsumfang weiterhin nutzen, solange das Zertifikat gültig ist (i.d.R. fünf Jahre ab Aktivierung der Handy-Signatur).

Für Zusatzfunktionen der ID Austria, wie z.B. den Digitalen Führerschein, benötigen Sie allerdings die ID Austria mit Vollfunktion. Dafür ist ein Behördengang zur Identitätsfeststellung notwendig. Wenn Sie Ihre Handy-Signatur wie oben beschrieben zuerst online auf eine ID Austria mit Basisfunktion umstellen und anschließend die Registrierungsvariante „Registrierung mit ID Austria (Basisfunktion)“ wählen, verlassen Sie die Behörde mit einer fertiggestellten ID Austria mit Vollfunktion.

Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) ist nur dann für die Registrierung erforderlich, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben.

Ja, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich empfehlen wir, eine Mobiltelefonnummer zu hinterlegen, da diese zur Wiederherstellung des ID Austria Zugangs notwendig ist.

Die Mobiltelefonnummer ist zur Wiederherstellung des ID Austria Zugangs notwendig, wenn der Zugriff auf die App „Digitales Amt“ oder einen anderen verknüpften Authentifizierungsfaktor nicht mehr möglich ist. Dafür steht Ihnen unter Meine ID Austria verwalten" die Funktion Gerät verloren, jedoch weiterer Authentifizierungs-Faktor vorhanden" zur Verfügung.

Wenn Sie hingegen keine Telefonnummer hinterlegt haben und z.B. Ihr Smartphone verlieren, haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre ID Austria und müssen bei einer Behörde eine neue ID Austria beantragen.

Der Passantrag selbst dauert nicht länger, da er unabhängig von der ID Austria Registrierung erfolgt.

Der behördliche Teil der ID Austria Registrierung erfolgt direkt im Anschluss an den Passantrag und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch.

Nein, die ID Austria wird allen Nutzerinnen und Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Gültigkeitsdauer für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beträgt ab dem Tag des Abschlusses der Registrierung fünf Jahre. 

Für Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur auf eine ID Austria umgestellt haben, gilt die Restzeit der fünfjährigen Laufzeit des Handy-Signatur-Zertifikats.

Unter „ID Austria verlängern“ können Sie die Gültigkeitsdauer einsehen und um weitere fünf Jahre verlängern. Alternativ können Sie bei einer Registrierungsbehörde eine neue ID Austria registrieren.

Bei ausländischen Staatsangehörigen kann die ID Austria nicht verlängert werden, die Gültigkeitsdauer ist grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt. Besteht ein Hauptwohnsitz in Österreich, gilt die ID Austria fünf Jahre. Bei der örtlich zuständigen Landespolizeidirektion kann eine neue ID Austria registriert werden.

Nein. Wenn Sie auf die Vorteile der ID Austria verzichten wollen, teilen Sie dies bitte bei der Ausstellung des Reisepasses oder Personalausweises Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter mit (Opt-out). Sie erhalten somit keine ID Austria.

Die ID Austria Registrierung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erfolgt bei den Landespolizeidirektionen, sofern ein ausreichender Bezug zum Inland gegeben und das 14. Lebensjahr vollendet ist. Der Inlandsbezug kann sich insbesondere durch ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Geschäftstätigkeit im Inland ergeben.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin bei der Landespolizeidirektion ein aktuelles Passfoto und Ihren Reisepass bzw. Personalausweis (ID Karte) mit sowie ein Dokument zur Glaubhaftmachung des Inlandsbezugs (z.B. Meldebestätigung,  Studierendenausweis, Bestätigung vom Arbeitgeber, Dienstausweis einer Firma in Österreich o.ä.). Falls Sie bereits ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben, ist kein aktuelles Passfoto erforderlich.

Ja, dazu ist ein persönliches Erscheinen bei einer österreichischen Vertretungsbehörde erforderlich.

Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese online auf die ID Austria umstellen. 

Nein. Es ist eine persönliche Identitätsfeststellung bei der Registrierung der ID Austria durch eine Behörde erforderlich.

Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese online auf die ID Austria umstellen.

Auf diesem Ausdruck finden Sie weiterführende Informationen, damit Sie Ihre ID Austria Registrierung fertigstellen können. Dazu benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Mobiltelefon aus Sicherheitsgründen ein internetfähiges Zweitgerät (z.B. einen Laptop).

Folgen Sie der Anleitung auf dem Ausdruck, um die Registrierung erfolgreich abzuschließen.

Bitte wenden Sie sich an eine Registrierungsbehörde, um eine neue ID Austria zu beantragen. Sie erhalten im Zuge dessen einen neuen Ausdruck, um die Registrierung abzuschließen.

Wenn Ihnen der Button „Registrierung fortsetzen: QR-Code scannen“ in der App nicht angeboten wird so sind Sie offensichtlich angemeldet in der App. Dies lässt sich auch daran erkennen, dass der Menüpunkt „Profil“ mit einem grünen Haken angezeigt wird.

Bei einer neuen ID Austria Registrierung bei einer Behörde werden Ihre ggf. bestehenden ID Austria Konten widerrufen und sind damit nicht mehr benutzbar.

Um den Benutzernamen Ihrer „alten“, nun widerrufenen ID Austria einzusehen, klicken Sie auf „Profil“ und anschließend „Signatur-Zertifikatsdaten einsehen“.

Um mit der Registrierung fortzufahren müssen Sie sich in der App abmelden.  (Alternativ können Sie auch die App schließen und neustarten, damit wird die App über den Widerruf informiert und zeigt diesen in einer Fehlermeldung mit dem widerrufen Benutzernamen an. Anleitungen zum Schließen einer App finden Sie hier: iOS und Android.)

Danach ist der Button „Registrierung fortsetzen: QR-Code scannen“ wieder verfügbar. Klicken Sie diesen Button und fahren Sie nun mit der Fertigstellung Ihrer neuen ID Austria im begonnen Web-Prozess fort, indem Sie mit Ihrem Smartphone den im Schritt „App verknüpfen“ angezeigten QR-Code abscannen.

  • ID Austria Registrierung fertigstellen
    Falls Sie ID Austria nicht unmittelbar bei der Behörde fertigstellen können, erhalten Sie einen ID Austria-Ausdruck. Mit den Informationen auf dem Ausdruck können Sie Ihre ID Austria Registrierung fertigstellen. Sie haben Ihren Ausdruck verloren? Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Allgemeine Informationen zur ID Austria
    Weiterführende Infos zur ID Austria finden Sie auf der Plattform www.oesterreich.gv.at unter ID Austria.
  • Hilfestellungen bei Fragen bzw. Problemen
    Wenden Sie sich telefonisch an unsere Serviceline unter +43 50 233770, erreichbar von Montag bis Freitag, 8:00-16:00, bzw. buergerservice.oegv@brz.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 16. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt