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Aktuelles rund um Schüler/Lehrlingstickets VOR und OÖVV

Mobilitätspaket 2018-2022

Das Land Niederösterreich hat abgeleitet vom Landesmobilitätskonzept 2030+ ein Mobilitätspaket 2018-2022 entwickelt, dass Investitionen in Höhe von 3,3, Mrd. Euro vorsieht. Von den 3,3 Milliarden Euro entfalle je ein Drittel auf das Land, den Bund sowie die Unternehmen ÖBB und Asfinag. 1,3 Milliarden Euro sollen in den öffentlichen Verkehr und zwei Milliarden in Straßenbauprojekte fließen. Alle Details sowie das gesamte Paket zum Download finden sie unter http://www.noel.gv.at/noe/Mobilitaetspaket_2018_-_2022.html

 

 

Zum Schulbeginn übermittle ich ihnen eine aktuelle Information zu den Schüler/Lehrlingstickets im VOR und im OÖVV.

 

Alle Infos zu den VOR-Schüler/Lehrlingstickets: https://www.vor.at/tickets/schuelerinnen-lehrlinge/

Alle Infos zu den OÖVV-Schüler/Lehrlingstickets: https://www.ooevv.at/?seite=schueler-lehrlinge-studenten&sprache=DE

 

OÖVV Schüler/Lehrlingstickets

 

Bestellung neu im OÖVV

Der OÖVV stellt mit dem diesjährigen Schuljahr die Bestellung von Schüler/Lehrlingstickets um. Die Bestellungen erfolgen nur mehr über den Onlineshop (im Notfall kann telefonisch auch noch ein schriftlicher Antrag bestellt werden). OÖVV- Schüler/Lehrlingstickets sind für jene Schüler/Lehrlinge relevant, deren Ausbildungsplatz in OÖ und Wohnort in NÖ liegt sowie für SchülerInnen die von OÖ aus eine Schule in NÖ besuchen. In NÖ wohnhafte SchülerInnen können sich mit dem Aufzahlungsticket für den VOR auch das Topjugendticket holen – Details weiter unten.

In OÖ bzw. von Fahrten von NÖ nach OÖ steht das Schüler/Lehrlingsticket zum Selbstbehalt von € 19,60 und das Jugendticket Netz um € 68 zur Verfügung. Das Ticket um € 19,60 berechtigt zu Fahrten an Schultagen zur Schule/Berufsschule und für Lehrlinge an den Ausbildungstagen zur Ausbildungsstätte auf der gewählten Strecke. Mit dem Jugendticket Netz können alle Öffis (Verbundlinien) in OÖ genutzt werden. InternatsschülerInnen benötigen das Jugendticket Netz und können das Schülerticket um € 19,60 nicht lösen.

 

Die Bestellung erfolgt über den Online-Shop des OÖVV https://www.shop.ooevv.at/#LoginState

  • Einmalige Registrierung erforderlich (durch Eltern oder volljährige SchülerInnen und Lehrlinge selbst).

  • Bei SchülerInnen ist ein Bestellcode den sie von der Schule erhalten erforderlich, bei Lehrlingen die Lehrvertragsnummer, Schüler die von OÖ nach NÖ in die Schule gehen müssen den Code telefonisch unter 0732/66 10 10 66 beantragen.

  • Foto zum Upload erforderlich  (Achtung – funktioniert derzeit mit Apple Safari Browser nicht – an einer Lösung des Problems wird gearbeitet),  Foto im Format JPG oder PNG (300 DPI,mindestens 450 Pixel in der Breite) bereithalten

  • Auswahl des gewünschten Tickets und die Schülerrelevanten Daten eingeben, bei Schüler/Lehrlingsticket Angabe von bevorzugter Strecke erforderlich. Bei Nutzung verschiedener Strecken zwischen Wohn- und Schulort muss das Jugendticket Netz gewählt werden

  • Ein vorläufiges Ticket kann ausgedruckt werden, das fertige Ticket wird per Post zugeschickt

 

Besuch der Berufsschule für Lehrlinge mit OÖVV – Jugendticket

Wenn sich Berufsschule und Lehrstelle am gleichen Standort befinden, gilt das OÖVV Lehrlings-Ticket auch für den Schulbesuch. Ist die Berufsschule an einem anderen Standort als die Lehrstelle, muss für die Freifahrt von und zur Schule zusätzlich ein OÖVV Schüler-Ticket beantragt und auch hierfür einen Selbstbehalt von € 19,60 pro Lehrjahr bezahlt werden. Eine attraktive Alternative bietet das Jugendticket-Netz (alle Öffis in OÖ) um € 68,--

 

VOR-Schüler/Lehrlingstickets


Im Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) gibt es das Schüler/Lehrlingsticket zum Selbstbehalt von € 19,60 und das Topjugendticket um € 60 sowie das Aufzahlungsticket zum Topjugendtickt um € 40,40, die alle nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig sind. Das Ticket um € 19,60 berechtigt zu Fahrten an Schultagen zur Schule/Berufsschule und für Lehrlinge an den Ausbildungstagen zur Ausbildungsstätte. Mit dem Topjugendticket können alle Öffis (Verbundlinien) in Wien, NÖ und Burgenland genutzt werden (Ausnahme: Züge der Westbahn Gmbh, Westbusse, CAT, Flughafenbusse, speziell bestellte Busse zB für InternatsschülerInnen, touristische Angebot zb. Wachaubahn, Schneebergbahn). Alle Jugend- und Topjugendtickets sind nur in Verbindung mit Schüler/Lehrlingsausweis gültig.

Erhältlich ist das VOR-Ticket im Online-Shop des VOR, Online-Shop der Wiener Linien, Online-Ticketshop der ÖBB, Postfilialen.

 

Aufzahlungsticket im VOR zum Top-Jugendticket

Für SchülerInnen/Lehrlinge die in OÖ ihre Ausbildungsstätte haben und dafür das OÖVV-Ticket benötigen sowie für SchülerInnen/Lehrlinge die erst im Laufe des Jahres entscheiden dass sie zum Ticket um € 19,60 auch das Topjugendticket haben möchten gibt es trotzdem die Möglichkeit das Top-Jugendticket in NÖ zu lösen ohne die vollen € 60 bezahlen zu müssen. Dazu muss zu den € 19,60 eine Zuzahlung von € 40,40 geleistet werden. Dieses sogenannte Aufzahlungsticket ist nur in den Postfilialen erhältlich (nicht in den Online-Shops).

 

VOR-Jugendtickets am Handy

Voraussichtlich ab Mitte Oktober 2017 besteht die Möglichkeit, das Top-Jugendticket bzw. das Jugendticket für das Schuljahr 2017/2018 auf das Handy zu laden. Dies gilt auch für vor diesem Zeitpunkt gekaufte Tickets. Bitte beachten Sie, dass dieser Service nur mit Registrierung genutzt werden kann.oraussichtlich ab Mitte Oktober 2017 besteht die Möglichkeit, das Top-Jugendticket bzw. das Jugendticket für das Schuljahr 2017/2018 auf das Handy zu laden. Dies gilt auch für vor diesem Zeitpunkt gekaufte Tickets. Bitte beachten Sie, dass dieser Service nur mit Registrierung genutzt werden kann.

 

Besuch der Berufsschule für Lehrlinge mit VOR-Jugendticket (NÖ, Bgld)

Das Jugendticket um € 19,60 gilt vom Wohnort zum Schulort und vom Wohnort zum Ausbildungsort. Für die Strecke Wohnort – Schulort müssen die Lehrlinge einen Berufsschulausweis und für die Strecke Wohnort-Lehrort einen Lehrlingsausweis vorweisen (es ist somit kein doppelter Kauf wie in OÖ nötig).


infoblatt.pdf

Freitag, 08. September 2017