Amtstage

Amtstage werden an bestimmten Tagen an den Bezirksgerichten und in Arbeits- und Sozialrechtssachen an Landesgerichten mindestens einmal wöchentlich abgehalten. Meistens sind Amtstage an Dienstagen angesetzt. Die genauen Termine der Amtstage müssen beim Eingang des jeweiligen Gerichtsgebäudes bekannt gemacht werden. Online sind die genauen Termine über die Gerichtssuche ( BMJ) des Bundesministeriums für Justiz abrufbar.

Die Amtstage werden von Richterinnen/Richtern oder sonstigen Bediensteten durchgeführt.

Personen, die nicht durch eeine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt vertreten sind, können an Amtstagen mündlich Klagen, sonstige Anträge, Gesuche und Mitteilungen gerichtlich zu Protokoll geben.

Beispiel

  • Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe
  • Klage gegen einen die Invaliditätspension abweisenden Bescheid des Sozialversicherungsträgers
  • Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil

Richterinnen/Richter und sonstige Bedienstete des Gerichts leiten die vorsprechenden Personen bei ihren Anträgen an und belehren sie über die in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen.

Bei manchen Gerichten ist für bestimmte Angelegenheiten eine Voranmeldung für den Amtstag notwendig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Gericht.

Berufungen und Rekurse können im Zivilverfahren nicht mehr zu Protokoll gegeben werden.

Angelegenheiten des Strafrechts werden an Amtstagen nicht behandelt.

Auf jedes Schriftstück, das von einem Gericht kommt, sollte unbedingt reagiert werden. Besteht Unsicherheit über das weitere Vorgehen und wird keine Rechtsanwältin/kein Rechtsanwalt beigezogen, empfiehlt sich der Besuch des Amtstags beim dem Wohnsitz nächstgelegenen Bezirksgericht. Das Schriftstück ist in jedem Fall mitzunehmen

Bei arbeitsrechtlichen Problemen können sich Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer wenden und dort beraten lassen.

Amtstage sind nicht mit Gerichtstagen zu verwechseln. Gerichtstage sind Verhandlungstage, an denen dem zuständigen Gericht ein anderes Gerichtsgebäude als Verhandlungsort dient. Mit wenigen Ausnahmen gibt es keine Gerichtstage mehr.

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Justiz