Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Was ich vor der Geburt zu beachten habe Wer ein Kind bekommt, muss vor der Geburt viel beachten. Wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von der Schwangerschaft seiner Arbeitnehmerin erfährt, muss sie/er die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes einhalten.

Mutterschutz

Mitteilungs- und Meldepflichten

Bei einer Schwangerschaft haben sowohl die Arbeitnehmerin als auch die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Mitteilungs- und Meldepflichten. Die Arbeitnehmerin muss die Schwangerschaft mit dem voraussichtlichen Geburtstermin sofort melden, wenn sie davon erfährt. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin dem zuständigen Arbeitsinspektorat mitteilen.
Mehr Info zu Mitteilungs- und Meldepflichten

Beschäftigungsverbote vor der Geburt

In Österreich gibt es verschiedene Beschäftigungsverbote zu beachten. Acht Wochen vor der Geburt dürfen Arbeitnehmerinnen nicht mehr beschäftigt werden. Ab Beginn der Schwangerschaft sind gewisse Arbeiten wie beispielsweise das Heben und Tragen von schweren Lasten verboten.
Mehr Info zu Beschäftigungsverboten vor der Geburt

Beendigung des Arbeitsverhältnisses während Schwangerschaft oder nach der Geburt

Kündigungs und Entlassungsschutz

Arbeitnehmerinnen haben während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt einen Kündigungsschutz. Kündigungen sind nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig.

Für eine Entlassung

  • während der Schwangerschaft,
  • bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt oder
  • bis zum Ablauf von vier Wochen nach einer Fehlgeburt

muss grundsätzlich das Arbeits- und Sozialgericht zustimmen.

Während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich durchgeführt wurde.
Mehr Info zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Medizinische Untersuchungen

Beratung und Vorbereitung auf die Geburt

Eine regelmäßige ärztliche Betreuung ist während einer Schwangerschaft wichtig. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass gesundheitliche Probleme rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Auch die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen sollten zeitgerecht erfolgen. Daneben besteht die Möglichkeit, Geburtsvorbereitungskurse oder Schwangerschaftsgymnastikkurse zu besuchen.
Mehr Info zu Beratung und Vorbereitung auf die Geburt

Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft sind fünf Untersuchungen geplant. Diese werden im elektronischen Eltern-Kind-Pass dokumentiert. Die erste Untersuchung muss grundsätzlich bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche erfolgen. Sie werden von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt im elektronischen Eltern-Kind-Pass registriert. Die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen sind auch Voraussetzung für die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes.
Mehr Info zu Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft

Finanzielle Unterstützung vor der Geburt

Wochengeld

Das Wochengeld muss bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die notwendigen Unterlagen sind

  • die Arbeits- und Entgeltbestätigung,
  • gegebenenfalls bei Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld die Mitteilung über den Leistungsanspruch,
  • die Arztbestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin oder das Freistellungszeugnis bei vorgezogener Schutzfrist.

Diese sind entweder persönlich vorzulegen oder per Post zu übermitteln.
Mehr Info zu Wochengeld

Digitaler Babypoint

Der Digitale Babypoint ermöglicht es Eltern, die Eingaben an das zuständige Amt mit der ID-Austria elektronisch durchzuführen. Dadurch kann beispielsweise die Geburtsurkunde oder der Staatsbürgerschaftsnachweis online beantragt werden.

Wird der Geburtstermin angegeben, erhält man außerdem eine personalisierte Checkliste.
Mehr Info zu Digitalen Babypoint

Checkliste vor der Geburt

Die Checkliste "Beruf und Finanzielles vor der Geburt eines Kindes" fasst jene Punkte zusammen, die vor der Geburt beachtet werden müssen.
Mehr Info zu Checkliste vor der Geburt

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 7. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz