Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Gesamtübersicht über alle Entlastungspakete
Entlastungspaket 1
Energiepaket mit einem Volumen von insgesamt 1,7 Mrd. Euro:
- Energiekostenausgleich: 600 Mio. Euro
- Ökostrompauschale: 350 Mio. Euro
- Ökostrom-Förderbeitrag: 520 Mio. Euro
- Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen: 200 Mio. Euro
Entlastungspaket 2
Energiepaket mit einem Volumen von über 2 Mrd. Euro:
- Erhöhung des Pendlerpauschales (→ BMF) um 50 Prozent, Vervierfachung des Pendlereuros und Erhöhung der SV-Rückerstattung für Pendlerinnen/Pendler mit niedrigem Einkommen um 100 Euro (60 Euro im Jahr 2022 und 40 Euro im Jahr 2023): 420 Mio. Euro
- Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterungen: 150 Mio. Euro
- Senkung der spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe (→ USP) und Elektrizitätsabgabe (→ USP)) um rund 90 Prozent: 900 Mio. Euro
- Es ergeht eine Weisung an den Kartellanwalt (BMJ) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette
- Agrardiesel-Kostenausgleich angelehnt an Systematik nEHS, im derzeit europarechtlich zulässigen Ausmaß
- Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen (z.B. Schülerfreifahrten)
- Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk, sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Mio. Euro
- Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt-Zahlungen
- Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative, dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Mio. Euro für die Jahre 2022 und 2023
- Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft- und Photovoltaik-Projekte: insgesamt 250 Mio. Euro
Entlastungspaket 3
Die Regierung hat im Juni 2022 weitere Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Teuerung im Volumen von weiteren mehr als 28 Mrd. Euro bis zum Jahr 2026 beschlossen. Im Paket wurde dabei die Dringlichkeit der aktuellen Situation im Rahmen der zur Verfügung stehenden Abwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die damit zusammenhängenden technischen und rechtlichen Umsetzungsschritte wurden rasch vorangetrieben.
Das Entlastungspaket 3 umfasst die folgenden Maßnahmen:
- Auszahlung einer zusätzlichen Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind (erfolgte im August 2022)
- Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen in Höhe von 300 Euro (wurde von den jeweiligen Auszahlungsstellen seit 1. September 2022 ausbezahlt)
- Bis spätestens 30. September 2022 wurde der erhöhte Familienbonus Plus (→ BMF) in Höhe von 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahren für das Jahr 2022 im Zuge der Lohnverrechnung wirksam.
- Erhöhter Kindermehrbetrag (→ BMF) in Höhe von 550 Euro (wurde für das Jahr 2022 ab Anfang 2023 wirksam)
- Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (wurde ab Anfang 2023 rückwirkend für 2022 wirksam)
- Zur zusätzlichen Entlastung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern kann in den Jahren 2022 und 2023 eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie in Höhe von jeweils bis zu 3.000 Euro von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber ausbezahlt werden.
- Ab September 2022 wurden der erhöhte Klimabonus sowie der Anti-Teuerungsbonus ausbezahlt. Dadurch wurden alle in Österreich lebenden Erwachsenen in Höhe von mindestens 500 Euro unterstützt.
Langfristige Maßnahmen ab dem Jahr 2023
Ab 1. Jänner 2023 sind die Abschaffung der kalten Progression, die Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen wirksam geworden. Dadurch werden die Menschen und Unternehmen dauerhaft entlastet.
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundeskanzleramt