Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zu ELGA
Elektronische Informationssysteme werden in fast allen österreichischen Krankenhäusern und vielen Ordinationen verwendet. Gesundheitsdaten der Patientinnen/Patienten werden in solchen Informationssystemen für die Behandlung bzw. Betreuung in (nur) diesem Krankenhaus oder (nur) dieser Ordination gespeichert. Auch die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein elektronisches Informationssystem.
Mit ELGA werden Gesundheitsdaten – die zum Großteil bereits heute standardmäßig erhoben und gespeichert werden – erstmals österreichweit und über die verschiedenen Einrichtungen hinweg orts- und zeitunabhängig verfügbar gemacht. ELGA und die darin enthaltenen ELGA-Gesundheitsdaten stehen damit der Patientin/dem Patienten selbst sowie jenen sogenannten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern (ELGA-GDA) zur Verfügung, die die Patientin/den Patienten tatsächlich behandeln oder betreuen. Der Login erfolgt über das ELGA-Zugangsportal (Gesundheitsportal) mittels ID Austria (id-austria.gv.at)/EU Login oder bei einem Standort der ELGA-Ombudsstelle (siehe unten). Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria (id-austria.gv.at).
ELGA-Teilnehmerrechte
Über das ELGA-Zugangsportal bzw. die ELGA-Ombudsstelle ist es für alle ELGA-Teilnehmenden möglich,
- die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten einzusehen,
- nachzusehen, wer sich wann welche ELGA-Gesundheitsdaten (E-Befunde, Medikationsliste) angesehen hat,
- die voreingestellten (gesetzlichen) Zugriffsberechtigungen für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter von 90 Tagen bzw. 28 Tagen (Apotheken) zu verkürzen/zu verlängern, ELGA-Gesundheitsdaten zu verarbeiten (Herunterladen und Ausdrucken, Löschen etc.).
So können ELGA-Teilnehmende ihre ELGA selbst verwalten.
Über das ELGA-Zugangsportal sowie über die Widerspruchstelle kann der Teilnahme an ELGA ganz oder teilweise widersprochen werden. Dieser Widerspruch kann jederzeit auf demselben Weg wieder rückgängig gemacht werden.
Zu den ELGA-Gesundheitsdaten zählen die E-Medikation (Information über die von der Ärztin/vom Arzt verschriebenen und in der Apotheke abgegebenen Medikamente) und E-Befunde.
Zu den E-Befunden gehören:
- Ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten
- Laborbefunde
- Befunde der bildgebenden Diagnostik
Zu den ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern (ELGA-GDA) zählen:
- Krankenanstalten und Ambulatorien
- Niedergelassene Ärztinnen/niedergelasseneÄrzte
- Apotheken
- Pflegeeinrichtungen
ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter haben nur Einblick in die ELGA jener Patientinnen/Patienten, die sie tatsächlich behandeln/betreuen. Ab der Identifikation der/des ELGA-Teilnehmenden bei einer Ärztin/einem Arzt bzw. in einer Krankenanstalt kann die Ärztin/der Arzt bzw. die Krankenanstalt für die folgenden 90 Tage auf die ELGA der jeweiligen Patientin/des jeweiligen Patienten zugreifen.
Apotheken haben 28 Tage ab Identifikation Zugriff auf ELGA, und zwar ausschließlich auf die E-Medikationsliste (nicht aber auf E-Befunde). Identifiziert sich eine ELGA-Teilnehmerin/ein ELGA-Teilnehmer in der Apotheke nicht, so kann die Apotheke ein mit QR-Code versehenes Rezept scannen, damit die Medikamente in ELGA gespeichert werden, die Apotheke hat aber keinen Zugriff und keine Einsicht auf die E-Medikation der Kundin/des Kunden.
Mit ELGA wurde das Niveau des Datenschutzes und der Datensicherheit für (ELGA-)Gesundheitsdaten im Vergleich zu den meisten bisherigen Systemen deutlich angehoben. Per Gesetz und daher auch technisch jedenfalls vom Zugriff auf ELGA ausgeschlossen sind Versicherungen, Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, Behörden sowie für als Gutachterinnen/Gutachter tätige Ärztinnen/Ärzte (z.B. Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner).
Zudem ermöglicht das ELGA-Protokollierungssystem erstmals eine lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Zugriffe auf ELGA-Gesundheitsdaten: ELGA-Teilnehmende können jederzeit sehen, wer wann auf ihre ELGA-Gesundheitsdaten zugegriffen hat. Auch die Zugriffe der ELGA-Teilnehmenden selbst sowie jene der Mitarbeitenden der ELGA-Ombudsstelle werden protokolliert. Damit ist ein Überblick über die Datenverarbeitung gesichert.
ELGA wird bereits in sämtlichen öffentlichen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im niedergelassenen Bereich und in Apotheken österreichweit verwendet. Eine Auflistung, welche Spitäler und Pflegeeinrichtungen ELGA verwenden, finden sich unter dem Punkt Weiterführende Links.
Gleichzeitig mit dem Start von ELGA in einem Bundesland ging auch der jeweilige dezentrale Standort der ELGA-Ombudsstelle im betreffenden Bundesland in Betrieb. Die dezentralen Standorte der ELGA-Ombudsstelle beraten und unterstützen ELGA-Teilnehmende bei der Verwaltung ihrer ELGA, z.B. Einsichtnahme, Herunterladen und Ausdrucken von ELGA-Gesundheitsdaten oder bei vermuteten Datenschutzverletzungen. Die ELGA-Ombudsstelle richtet sich insbesondere an jene Personen, die keine Möglichkeit haben, ihre ELGA zu verwenden (z.B. mangels vorhandenen Computers oder vorhandener ID-Austria/EU- Login). Auf den Seiten des Gesundheitsportals unter ELGA-Ombudsstelle (→ Gesundheitsportal) und im Informationsfolder der ELGA-Ombudsstelle unter "Kontakte" lässt sich ein Standort der ELGA-Ombudsstelle in der Nähe finden.
Für telefonische allgemeine Auskünfte zu ELGA ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 19 Uhr, erreichbar. Ebenso ist die ELGA-Serviceline über die folgende E-Mail-Adresse zu erreichen: info@elga-serviceline.at.
Informationen zur Abmeldung von ELGA finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)
- ELGA-Verordnung (ELGA-VO)
- ELGA- und eHealth-Supporteinrichtungsverordnung (SupE-V)