Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.

Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.

Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte

Allgemeine Informationen

Bei einer Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann die Vorlage einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) die Bezahlung und die anschließende Rückerstattung der Behandlungskosten vereinfachen.

Die EKVK ist eine kostenlose Karte, die auf der Rückseite der e-card aufgebracht ist, und ersetzt den Betreuungsschein E-111 bei vorübergehenden Aufenthalten (z.B. Urlaubsreisen) in EU-Mitgliedstaaten, in EWR-Staaten, der Schweiz, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien und Herzegowina. In Montenegro, Serbien und Bosnien und Herzegowina muss die EKVK dem für den Aufenthalt in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorgelegt und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umgetauscht werden.

Durch die EKVK ist es möglich, zu denselben Bedingungen wie Staatsangehörige des jeweiligen Staats eine Gesundheitsversorgung zu erhalten und die Rückerstattung der Behandlungskosten zu beantragen.

Kann die EKVK aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten nicht aktiviert werden – in einem solchen Fall finden sich auf der Rückseite der e-card Sterne in den Textfeldern – wird vom zuständigen Versicherungsträger eine provisorische Ersatzbescheinigung für die Krankenversicherungskarte ausgestellt, die als Nachweis über das Bestehen eines Krankenversicherungsschutzes in Österreich gilt.

Da die EKVK vorerst im Ausland nur optisch lesbar ist, ist die Gültigkeitsdauer begrenzt und unter anderem abhängig von den Vorversicherungszeiten, die beim Ausstellungsstichtag vorliegen.

Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer der EKVK wird automatisch vom zuständigen Versicherungsträger eine neue e-card ausgestellt.

Hinweis:

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger müssen sich für die Ausstellung der Europäische Krankenversicherungskarte an die zuständige Krankenversicherung im jeweiligen Heimatstaat wenden.

Betroffene

Personen, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie sich vorübergehend aufhalten, medizinisch behandeln lassen.

Voraussetzungen

(Mit-)Versicherung in Österreich

Fristen

Das Ablaufdatum der Karte hängt von der Dauer der Versicherungszeiten ab.
Sobald das Ablaufdatum erreicht ist, wird automatisch eine neue Karte zugesandt, unter der Voraussetzung einer aufrechten Versicherung.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Die EKVK wird vom jeweiligen zuständigen Krankenversicherungsträger ausgestellt.

Falls die Datenfelder auf der Rückseite der e-card mit Sternen befüllt sind, gilt diese nicht als Anspruchsnachweis (siehe oben). In diesem Fall muss vor Reiseantritt eine Ersatzbescheinigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Diese erhält man durch einen Anruf beim Kundenservice des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers (→ SV).

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.
Auch die Ausstellung der Ersatzbescheinigung ist gebührenfrei.

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger