Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Laufzeit

Allgemeines

Jener Zeitraum, in dem die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer den Kreditbetrag plus Kreditkosten zurückzuzahlen hat, wird Kreditlaufzeit genannt. Die Kreditlaufzeit beginnt mit dem Tag der Auszahlung des vereinbarten Geldbetrages durch die Kreditgeberin/den Kreditgeber.

Aus dem Verwendungszweck bzw. der angenommenen Nutzungsdauer des zu finanzierenden Objektes, aus dem errechneten Kreditbetrag und aus der Kreditrate ergibt sich die Kreditlaufzeit. Es wird zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungen unterschieden.

Bei Überziehung des Kontorahmens verrechnet die Bank in der Regel erheblich höhere Zinsen als bei einem Kredit. Bei manchen Banken wird außerdem im Falle der Überziehung eine höhere Kontoführungsgebühr verrechnet.

Kurzfristige Finanzierung

Ein kurzfristiger Kredit hilft, über finanzielle Engpässe hinwegzukommen, z.B. für einige Monate oder ein Jahr. Hierbei existieren einige Alternativen zum Bankkredit:

  • Ein Gehaltsvorschuss von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber
  • Ein Privatkredit aus dem Familien- und Freundeskreis
  • Die Ausnützung des Überziehungsrahmens des Bankkontos
  • Eine Ratenzahlung

Mittelfristige Finanzierung

Mit einem Konsumkredit können z.B. Gebrauchsgüter mit einer mittleren Lebensdauer angeschafft werden. Für Autos wird üblicherweise eine Nutzungsdauer von fünf Jahren, für Einrichtungsgegenstände eine Nutzungsdauer von zehn Jahren angenommen. Gebrauchsgüter verlieren laufend an Wert.

Neben Bankkrediten zählen auch Ratenkauf und Versandhauskredite zur mittelfristigen Finanzierung. Beim Ratenkauf handelt es sich um einen Kauf mit Eigentumsvorbehalt seitens der Verkäuferin/des Verkäufers, d.h. die Ware wird übergeben, geht allerdings erst nach Bezahlung aller Raten (Kaufpreis und Kreditkosten) in das Eigentum der Käuferin/des Käufers über. Beim Versandhaus- oder Warenkredit ist der Kreditvertrag schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger abzuschließen. Auch hier müssen die vorvertraglichen Informationsverpflichtungen nach dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) erfüllt sein. Auch Warenkreditgeberinnen/Warenkreditgeber müssen die Bonität der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers prüfen.

Langfristige Finanzierung

Kredite zum Kauf, zur Errichtung, Erhaltung oder Sanierung einer Immobilie (z.B. eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes) werden in der Regel langfristig abgeschlossen. Sie werden auch als Wohn- oder Investitionskredite bezeichnet.

Der Kreditbetrag ist weitaus höher als bei mittelfristigen Konsumkrediten, aber die Anschaffungen stellen auch einen bleibenden Wert dar. Die Finanzierung kann auch über mehrere Kredite erfolgen. Spezielle Formen sind z.B.:

  • Der Rahmenkredit (Dispositionskredit): beim Rahmenkredit steht Kapital für vereinbarte Zeiträume zur Verfügung, z.B. je nach Baustufe. Dafür können zusätzliche Kosten anfallen.
  • Der revolvierende Kontokorrentkredit: hierbei handelt es sich um "Kredite in laufender Verrechnung". Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer kann innerhalb der festgelegten Kreditlaufzeit teilweise oder ganz über den vereinbarten Kreditbetrag frei verfügen.

Auswirkungen der Kreditlaufzeit auf die Gesamtbelastung

Die Kreditlaufzeit hängt maßgeblich von den finanziellen Möglichkeiten der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers ab, d.h. von der Höhe der monatlichen Kreditrate. Je kürzer die Laufzeit bleibt, desto geringer ist die Gesamtbelastung.

  • Eine längere Kreditlaufzeit erhöht die Gesamtbelastung. Die monatliche Kreditrate ist zwar geringer, aber je länger ein Kredit läuft, umso mehr Zinsen sind zu zahlen. In manchen Fällen kann es zu einer Verlängerung der Kreditlaufzeit kommen, wenn der Kreditzinssatz steigt oder eine Stundung der Kreditratenzahlungen, d.h. die Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt, vereinbart werden muss.
  • Eine kürzere Kreditlaufzeit verringert die Gesamtbelastung. Die monatliche Kreditrate ist höher. In manchen Fällen kann es zu einer Verkürzung der Kreditlaufzeit kommen, wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird oder der Zinssatz bei gleichbleibender Kreditratenhöhe fällt (bei variablen Kreditzinsen).

Rechtsgrundlagen

Verbraucherkreditgesetz (VKrG)

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion