Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Besondere Schulbeihilfe
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die besondere Schulbeihilfe ist eine Beihilfe für berufstätige Schülerinnen/Schüler, die kurz vor dem Abschluss einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. Abendschule) stehen.
Die genaue Höhe der besonderen Schulbeihilfe wird aus einem Grundbetrag von 962 Euro monatlich errechnet (der Grundbetrag wird ab dem Schuljahr 2022/2023 jährlich angepasst).
Voraussetzungen
Schülerinnen/Schüler können die besondere Schulbeihilfe beantragen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Besuch einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. Abendschule)
- Voraussichtliche Ablegung der Abschlussprüfung im Schuljahr/Semester der Antragstellung
- Zumindest einjährige berufliche Tätigkeit vor dem Schulbesuch (sogenannte Selbsterhalterin/sogenannter Selbsterhalter)
- Nachweisliche unbezahlte Beurlaubung oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit innerhalb der sechs Monate, die der Abschlussprüfung vorangehen, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten
Achtung
Im Jahr der Abschlussprüfung muss der Antrag jedenfalls rechtzeitig vor der Abschlussprüfung gestellt werden.
Die Gewährung der Beihilfe in Teilbeträgen ist auf Antrag möglich, wenn die Prüfungsvorschrift die Ablegung der mündlichen Reifeprüfung in Teilen zu verschiedenen Terminen vorsieht.
Zuständige Stelle
- Für Schülerinnen/Schüler von höheren Schulen:
- Die jeweilige Bildungsdirektion (→ BMBWF)
- Für Schülerinnen und Schüler an Zentrallehranstalten:
Verfahrensablauf
Antragsformulare und Informationsbroschüren zur besonderen Schulbeihilfe sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag muss bei der zuständigen Beihilfenbehörde abgegeben werden.
Online-Antrag
Es besteht, unter Anmeldung mittels Bürgerkarte/Handysignatur und Beilage der entsprechenden Unterlagen, auch die Möglichkeit, auf schuelerbeihilfen.at (→ BMBWF) unter Punkt 5 einen Online-Antrag zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vor Schulbesuch
- Nachweis über unbezahlte Beurlaubung oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit
- Nachweis über Bezüge oder Beihilfen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (auch Weiterbildungsgeld)
Zusätzliche Informationen
Online-Ratgeber
Online-Ratgeber Schülerbeihilfen
Weiterführende Links
- Besondere Schulbeihilfe (unter Punkt 3) (→ BMBWF)
- Wegweiser und Antragsformular (→ BMBWF)
- Besondere Schulbeihilfe für Berufstätige (→ AK)
Rechtsgrundlagen
§§ 1a, 2, 3, 10 Schülerbeihilfengesetz
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung