Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.

Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.

Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Datenschutz, Sicherheit und Stabilität
Bestimmungen, Prozesse und Schutzmechanismen der Infrastruktur 

Inwiefern werden datenschutzrechtliche Bestimmungen/Standards bei der ID Austria berücksichtigt? 

Die ID Austria funktioniert unter höchsten datenschutzrechtlichen Standards, d.h. sie erfüllt die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 ebenso wie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der geltenden Fassung. Der Bericht zur ID Austria Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) (PDF, 2 MB) steht öffentlich zum Download bereit.

Sie bestimmen, welche Ihrer Daten aus bestehenden elektronischen Registern (z.B. Zentrales Melde- oder Personenstandsregister) abgefragt sowie an Dritte weitergegeben werden. Unautorisierte Abfragen im ID Austria-System – auch etwaiger unbekannter Anwendungen – werden blockiert. Für die Datenabfrage und -weitergabe ist somit Ihr proaktives Handeln und Ihre Autorisierung erforderlich.

Die ID Austria entspricht laut Bescheinigung durch Spezialistinnen und Spezialisten der EU-Mitgliedsstaaten („eIDAS Kooperationsnetz“) den höchsten Sicherheitsanforderungen auf EU-Ebene.

Die Stellungnahme des eIDAS Kooperationsnetzes war die Voraussetzung für die förmliche Notifizierung des österreichischen elektronischen Identitätsnachweises (ID Austria) am 28. Februar 2022.

Die Bekanntmachung erfolgte daraufhin durch die Europäische Kommission im EU-Amtsblatt (offizielles Veröffentlichungsblatt). Seit Ablauf der Übergangsfrist von maximal 12 Monaten sind die anderen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die ID Austria gleichwertig mit ihren eigenen eIDs in der höchsten Sicherheitsstufe anzuerkennen. Nutzerinnen oder Nutzer der ID Austria können daher ihre ID Austria auch für Anwendungen in ganz Europa nutzen.

Ist das System ausfallsicher?

Es werden umfassende Maßnahmen getroffen, um das System vor Ausfällen zu schützen. Eine 100%ige Sicherheit gibt es allerdings nicht.

Was passiert, wenn ich keine Internetverbindung habe?

In diesem Fall ist die ID Austria nicht verfügbar. Die Nachweisfunktion mit der AppeAusweise“ ist allerdings auch ohne aktive Internetverbindung verfügbar.

Werde ich durch die Datenfreigabe und deren Hinterlegung nicht „gläsern“?

Nein. Auf die Protokollierung der Datenübermittlung erhalten ausschließlich Sie selbst Zugriff. Rufen Sie dafür die Funktion „Mein ID Austria Verwendungsverlauf“ auf. Außerdem können Sie einen Antrag auf Auskunft bei der Datenschutzbeauftragten des Bundeskanzleramtes einbringen.

Für den Betreiber des ID Austria-Systems ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der gewählten Sicherheitsarchitektur nicht nachvollziehbar, welche Dateninhalte Sie an welche Anwendung übermitteln. Überdies werden die Daten bei der Auslieferung so abgesichert, dass sie von Unbeteiligten weder gelesen noch geändert werden können.

Unternehmen kommen auch gut ohne gesicherte Daten aus, warum sollte jemand einen Nutzen durch die Bereitstellung gesicherter Daten aus Behördenregistern erlangen?

Die Kriminalität im Internet nimmt stetig zu, siehe Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Betrugsdelikte sind dabei wesentlich. Vor diesem Hintergrund stellt das System ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger sowie an die Wirtschaft dar, die eigenen Verwaltungs- und Geschäftsprozesse entsprechend sicher erledigen zu können und damit vorzusorgen.

Wie kann ich die Vertrauenswürdigkeit von Services prüfen, die eine Anmeldung mit ID Austria anbieten?

Die Services und Zertifikate der ID Austria sind mit der Domain login.id-austria.gv.at   bzw. dem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter verbunden. Eine gv.at Domain kann ausschließlich von autorisierten Vertreterinnen und Vertretern der Republik Österreich registriert werden.
Aufmerksame Nutzerinnen und Nutzer können aber durch Prüfung der Domain und des HTTPS-Zertifikats in der Adresszeile des Webbrowsers jederzeit prüfen, ob es sich um ein von der Republik autorisiertes Service handelt.

Brauchen Sie weitere Unterstützung?

Bitte kontaktieren Sie das Service Center.