Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Ablauf der Zustellung über "Mein Postkorb"

Geht eine neue Nachricht in "Mein Postkorb" ein, erfolgt unmittelbar eine Verständigung an die bei der Registrierung hinterlegte und verifizierte E-Mail-Adresse/hinterlegten und verifizierten E-Mail-Adressen.

Wie bei der konventionellen Zustellung auch können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt. Zu beachten ist jedoch, dass die versendende Behörde während dieser Zeit Zustellungen wieder in Papierform durchführen kann.

Nur bei Login mit ID Austria oder EU-Login auf oesterreich.gv.at bzw. in der App "Digitales Amt" können auch nachweisliche Zustellungen (entsprechen postalischen RSa-/RSb-Briefen) neben nicht-nachweislichen Zustellungen (entsprechen "Fensterkuvert Sendungen") eingesehen und abgeholt werden. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.

Nachweislich zugestellte Nachrichten müssen innerhalb von zwei Wochen abgeholt werden und stehen ab der Abholung für weitere acht Wochen (insgesamt also zehn Wochen) in "Mein Postkorb" zur Verfügung. Nicht-nachweisliche Nachrichten stehen in "Mein Postkorb" zehn Wochen zur Abholung zur Verfügung. Danach werden alle Nachrichten aus "Mein Postkorb" gelöscht. 

Nachweisliche Nachrichten gelten am ersten Werktag nach Verständigung an die eigene E-Mail-Adresse/die eigenen E-Mail-Adressen als zugestellt. Nicht-nachweisliche Nachrichten gelten als zugestellt, sobald sie in "Mein Postkorb" verfügbar sind.

Achtung

Es empfiehlt sich, "Mein Postkorb" regelmäßig auf Zustellungen zu überprüfen. Dies für den Fall, dass die an die hinterlegte E-Mail-Adresse/hinterlegten E-Mail-Adressen verschickte Information über eine erfolgte Zustellung in den Spam-Ordner verschoben wird oder das E-Mail-Postfach voll ist und die E-Mail dadurch nicht eingeht.

Falls Nachrichten länger aufbewahrt werden sollen, können diese z.B. auf dem Computer gespeichert oder an eine E-Mail-Adresse weitergeleitet werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt