Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Die Geburt eines Kindes − im Spital, ambulant oder zu Hause

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Geburten in Österreich.

Im Spital

Sie sollten sich so früh wie möglich in der Geburtenabteilung der Krankenanstalt Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, welche Dinge Sie während Ihres Spitalaufenthaltes benötigen.

Hinweis

Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich einen Hausbesuch einer Hebamme als Kassenleistung in Anspruch nehmen.

Eine Suchfunktion nach Spitälern finden Sie auf der Kliniksuche (→ BMSGPK).

Ambulant

Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.

Folgende Schritte sind dafür notwendig:

  • Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin/einen Kinderarzt
  • Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
  • Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.

Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.

Zu Hause

Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz