Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS (Zentralmatura)
Die Zentralmatura an AHS setzt sich aus drei Säulen zusammen (Drei-Säulen-Modell):
- 1. Säule: Vorwissenschaftliche Arbeit, Präsentation und Diskussion
- 2. Säule: Klausurprüfung, sogenannte schriftliche Prüfung
- 3. Säule: Mündliche Prüfung
Die Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, ob sie drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ablegen wollen.
Die teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass eine Schülerin/ein Schüler trotz negativer Leistungen in der ersten oder der zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann.
Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)
Im Rahmen der ersten Säule müssen alle Schülerinnen/alle Schüler eine vorwissenschaftliche Arbeit, die sich aus einer schriftlichen Arbeit sowie deren Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission zusammensetzt, absolvieren. Die Schülerin/der Schüler legt das Thema der VWA im ersten Semester der 7. Klasse mit der Prüferin/dem Prüfer fest. Spätestmöglicher Abgabetermin der VWA ist das Ende der ersten Unterrichtswoche im zweiten Semester der 8. Klasse.
Wird die VWA negativ beurteilt, muss sie mit neuer Themenstellung wiederholt werden.
Klausurprüfung
Die zweite Säule besteht aus – je nach Wahl der Schülerin/des Schülers – drei oder vier schriftlichen Prüfungen. Die Prüfungsaufgaben in der Unterrichtssprache (Deutsch sowie die Volksgruppensprachen Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch), in Mathematik, bestimmten lebenden Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) sowie Altgriechisch und Latein sind standardisiert, d.h. für Maturantinnen/Maturanten der gleichen Schulform vereinheitlicht. Es muss jede Schülerin/jeder Schüler in der Unterrichtssprache, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache zur schriftlichen Prüfung antreten.
Die Aufgabenstellungen in den übrigen Prüfungsgebieten, in denen darüber hinaus schriftlich maturiert werden kann (andere lebende Fremdsprachen, DG, Physik, Musikkunde, etc.), sind nicht standardisiert.
Eine Abteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung stellt die standardisierten kompetenzorientierten Aufgabenstellungen bereit.
Negativ beurteilte schriftliche Prüfungen müssen wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, negative Beurteilungen durch mündliche Prüfungen, sogenannte Kompensationsprüfungen, auszubessern. Bei standardisierten Prüfungsgebieten werden die Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen zentral vorgegeben.
Beurteilung
Das Gesamtkalkül einer negativen Klausurarbeit in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten.
Die Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Beurteilung des schriftlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist die positive Absolvierung der Klausurprüfung (Klausurarbeit und Kompensationsprüfung) oder bei negativer Absolvierung der Klausurarbeit, das Erreichen des so genannten "Schwellenwertes".
Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 9/2022).
Mündliche Prüfung
Im Rahmen der dritten Säule können die Schwerpunkte der Schulen abgebildet werden. Die kompetenzorientierten Aufgabenstellungen zu den mündlichen Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben in der Verantwortung der Lehrkräfte. Je nach Wahl der Schülerin/des Schülers müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden.
Beurteilung
Die Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Beurteilung des mündlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung ist die Mitwirkung an der Prüfung.
Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 09/2022).
Tipp
Das BMBWF stellt auf einer eigenen Website, matura.gv.at (→ BMBWF), grundlegende Informationen zu Aufbau, Inhalt und Durchführung der Prüfungen, frühere Klausuraufgaben, Übungsmaterialien, Begleitmaterialien u.a. für Lernende und Lehrende zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Die AHS-Reifeprüfung bzw. Reife- und –Diplomprüfung (→ BMBWF)
- Standardisierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung – SRDP (→ BMBWF)
- Allgemein bildende höhere Schule – AHS (→ BMBWF)
Rechtsgrundlage
- Schulunterrichtsgesetz (SchUG)
- Prüfungsordnung AHS
- Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen (LBVO-abschlPrüf)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung