Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.

Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.

Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Allgemeines zur Müllvermeidung und Mülltrennung

Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz definiert unter anderem Nachhaltigkeit, Schutz von Mensch und Umwelt und Schonung der natürlichen Ressourcen als wichtige Leitlinien der österreichischen Abfallwirtschaft.

In der Hierarchie der Abfallwirtschaft steht die Abfallvermeidung an oberster Stelle. Vermeidung bremst das Wachstum unserer Abfallmengen oder verringert die Schädlichkeit der Abfälle – dadurch wird unser Grundwasser geschont, Energie und Rohstoffe eingespart und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Die Nutzung von Mehrweg- statt Einwegverpackungen, Reparatur bzw. Miete statt Neukauf und die Weitergabe nicht mehr gebrauchter Gegenstände gehören zu den abfallvermeidenden Maßnahmen.

Nicht vermeidbare Abfälle sollten getrennt gesammelt und so weit wie möglich einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder einem Recycling zugeführt werden.

Glas, Kunststoff, Metalle, Altpapier und Bioabfall können großteils recycelt oder verarbeitet werden.

Restabfall muss aufgrund der Deponieverordnung thermisch oder mechanisch biologisch behandelt werden, um sicherzustellen, dass nur für Gesundheit und Umwelt ungefährlicher Abfall auf Deponien abgelagert wird. Damit werden auch chemische Reaktionen auf Deponien vermieden, die Luft, Boden und Wasser gefährden könnten.

Jede Einzelne/jeder Einzelne sollte nicht nur helfen Abfall zu vermeiden, sondern den anfallenden Hausmüll auch getrennt entsorgen.

Tipp:

Es gelten große regionale Unterschiede in der Sammlung und Weiterverwertung von Abfällen (besonders bei Kunststoffverpackungen und Metallen). Wie die Abfalltrennung am Wohnort genau gehandhabt wird, kann am besten bei der jeweiligen Gemeinde oder den Abfallwirtschaftsverbänden erfragt werden.

Letzte Aktualisierung: 21.02.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft