Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Wo Kinder betreut werden Kinderbildung und -betreuung ist ein Thema, das Eltern ab der Geburt eines Kindes beschäftigt. Vor allem Eltern, die beabsichtigen, wieder in ihren Beruf zurückzukehren, benötigen Informationen über Angebote. Die einzelnen Bundesländer regeln die Rahmenbedingungen für Kindergärten, weshalb die Angebote unterschiedlich sein können.

Kinderkrippe/Kleinkindgruppe

Die Kinderkrippe (Kleinkindgruppe) ist eine Form der Elementarbildung für Kinder bis zu drei Jahren. Einrichtungen dieser Art sind auf die Bedürfnisse von Kleinkindern abgestimmt. In den Bundesländern gibt es sowohl öffentliche als auch private Betreuungseinrichtungen.

Die Aufgabe dieser Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. In den einzelnen Gruppen wird nur eine kleine Anzahl von Kindern betreut, wobei eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern vorausgesetzt wird.

Die Kosten für einen Krippenplatz sind abhängig

  • vom Bundesland (Beitragsfreiheit in manchen Bundesländern)
  • vom Betreiber der Krippe/Kleinkindgruppe,
  • allenfalls vom Einkommen der Eltern und
  • von der Stundenzahl, die das Kind in der Krippe verbringt.

Mehr Info zu Kinderkrippe

Tageseltern (Tagesmutter oder -vater)

Eine Tagesmutter/ein Tagesvater bildet und betreut ein oder mehrere Kinder bei sich zu Hause im Familienverband. Meist sind die Betreuungszeiten bei Tagesmüttern/Tagesvätern flexibler als bei Kinderkrippen, Kindergärten oder Kindergruppen.

Tagesmütter/Tagesväter bieten Erziehung und Bildung innerhalb des Familienalltags. Sie kochen selbst, sorgen für Spiel- und Bewegungsangebot und stellen Spielmaterial zur Verfügung.
Mehr Info zu Tagesmütter/Tagesväter

Kindergarten

Kindergärten sind elementare Bildungseinrichtungen zumeist für Kinder ab drei Jahren. Das Mindestalter ist aber in den Bundesländern unterschiedlich. Auch Öffnungszeiten und Kosten können unterschiedlich sein.

Der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) ist im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und kostenlos (beitragsfreier Pflichtkindergarten).

Um die Kosten der Kinderbetreuung abdecken zu können, gibt es die Möglichkeit, eine einkommensabhängige Kinderbetreuungshilfen zu erhalten.

Die Anmeldung für einen Platz in einem öffentlichen Kindergarten erfolgt zumeist am zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat, in manchen Fällen auch im Kindergarten selbst. Bei privaten Einrichten beim jeweiligen Betreiber.
Mehr Info zu Kindergarten

Schule

Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Es gibt verschiedene Schularten in Österreich:

  • Volksschule
  • Mittelschule
  • Sonderschule und Inklusive Regelschule
  • Polytechnische Schule
  • Allgemeinbildende höhere Schule
  • Berufsbildende Schule

Mehr Info zu Schule

Ganztägige Schule

In ganztägig geführten Schulen (grundsätzlich möglich in Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Sonderschule und AHS-Unterstufe), werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Damit stellen ganztägige Schulformen Schulkindern gezielte Lernunterstützung, Betreuung sowie die Förderung ihrer Talente zur Verfügung.

Der Besuch einer ganztägig geführten Schule ist für niemanden verpflichtend, es besteht Wahlfreiheit für die Eltern. Die Ganztagsschule bietet Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit.
Mehr Info zu Ganztägige Schulformen

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung