Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
E-Mail Benachrichtigung
Wird eine neue Nachricht in Mein Postkorb zugestellt, wird die betroffene Person bzw. das Unternehmen per E-Mail darüber benachrichtigt. Die E-Mail-Adressen, an welche diese Benachrichtigung geschickt wird, können in den Einstellungen von Mein Postkorb eingesehen und geändert werden.
Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung
Der Inhalt der E-Mail Benachrichtigung ist in der Zustellformularverordnung geregelt und enthält Informationen über
1. die Absenderin/den Absender der Zustellung,
2. die Geschäftszahl (sofern vorhanden),
3. die eindeutige ID der Nachricht,
4. die Empfängerin/den Empfänger der Zustellung,
5. die Zustellqualität (handelt es sich um eine Zustellung mit Zustellnachweis, kann diese ausschließlich unter Verwendung der ID Austria oder EU-Login abgeholt werden. Melden Sie sich dazu bitte mittels ID Austria oder EU-Login in "Mein Postkorb" unter oesterreich.gv.at für Personen oder unter usp.gv.at für Unternehmen bzw. Behörden an. Handelt es sich um eine Zustellung ohne Zustellnachweis, kann diese auch mittels FON-/USP-Kennung abgeholt werden)
6. Datum und Uhrzeit der ersten bzw. zweiten E-Mail Benachrichtigung,
7. wo die Zustellung abzuholen ist (in Mein Postkorb unter oesterreich.gv.at für Personen oder unter usp.gv.at für Unternehmen bzw. Behörden),
8. das Ende der Abholfrist,
9. die Elektronische Signatur des Anzeigemoduls (Mein Postkorb), um den Aussteller der E-Mail-Verständigung identifizieren zu können.
Hinweis
Nach Ablauf der Abholfrist wird das Dokument unwiderruflich gelöscht. Bitte wenden Sie sich an den ursprünglichen Absender sollten Sie Fragen zum Inhalt der Zustellung haben.
Im Anschluss an die elektronische Signatur sind weitere Informationen zur Zustellung angeführt, beispielsweise was im Falle einer Zustellung mit Zustellnachweis (Verständigungszeitpunkte, Zustellzeitpunkt, Abholung nur mit ID Austria oder EU-Login) oder ohne Zustellnachweis (gilt als zugestellt, wenn die Nachricht in Mein Postkorb zur Abholung vorhanden ist) zu beachten ist. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
Rechtsgrundlagen
Zustellformularverordnung (ZustFormV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt