Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland
Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die
- Vertiefung von schulischer Vorbildung,
- Persönlichkeitsentwicklung,
- Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
- Berufsorientierung,
- Stärkung sozialer Kompetenzen,
- Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
- das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.
Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.
Der Gedenkdienst findet an Einsatzstellen im In- und Ausland statt; der Friedens- und Sozialdienst findet an Einsatzstellen im Ausland statt.
Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.
Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher – einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.
Außerdem sind mindestens
- 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
- eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.
Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.
Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – freiwilligenweb (→ BMSGPK) – erhältlich.
Hinweis
Nähere Informationen finden sich im freiwilligenweb (→ BMSGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.
Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenkdienstes im In- und Ausland, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den zugelassenen Trägern – freiwilligenweb (→ BMSGPK) – oder bei der Fachreferentin/dem Fachreferenten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz