Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Drohnenführerschein

Allgemeine Informationen

Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

Achtung

Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

Online-Training und -Test

Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

  • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
  • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
  • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

Weitere Informationen zur Schulung von Fernpiloten, Registrierungspflicht, zu den einzelnen Drohnenkategorien und zur EU-Drohnen-Verordnung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. zur

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie