Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Streitigkeiten zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EU-/EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher.
Allgemeine Informationen
Seit 9. Jänner 2016 können sich Konsumentinnen/Konsumenten in (nahezu allen) vertraglichen Verbraucherstreitigkeiten mit einem österreichischen Unternehmen an acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen ("AS-Stellen") wenden.
Die AS-Stellen bieten außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) an. Damit ist sichergestellt, dass diese Verfahren hohen gesetzlichen Qualitätskriterien unterliegen.
Insbesondere ist garantiert, dass die außergerichtlichen Verfahren einer AS-Stelle
- vor unparteiischen und unabhängigen Schlichterinnen/Schlichtern,
- in der Regel kostenfrei,
- rasch (innerhalb von 90 Tagen) sowie
- vertraulich abgewickelt werden.
Die Teilnahme am Verfahren ist für Verbraucherinnen/Verbraucher immer und für Unternehmen in der Regel freiwillig. Ziel eines Verfahrens vor einer AS-Stelle ist eine einvernehmliche Streitbeilegung. Die Schlichtungsstelle trifft selbst keine verpflichtende Entscheidung.
Solange die Ansprüche nicht verjährt sind, können diese jederzeit bei den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden. Weitere Informationen zum Zivilverfahren sowie Gewährleistung und Verbraucherschutz finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Tipp
Weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem AStG finden Sie in der Broschüre des Sozialministeriums "Miteinander statt Gegeneinander − der Weg zur Schlichtung".
Staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen
AS-Stellen müssen nachstehendes Zeichen führen. Dadurch sind sie für Konsumentinnen/Konsumenten als solche Stellen erkennbar, die gewährleisten, dass die Behandlung von Streitigkeiten fair, rasch, effizient und transparent im Sinne des AStG erfolgt.
Nur die folgenden acht staatlich anerkannten AS-Stellen dürfen dieses Zeichen führen:
Schlichtungsstelle der Energie-Control-Austria (E-Control)
Die Schlichtungsstelle der E-Control (→ E-Control) ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Strom- bzw. Gaskundinnen/Gaskunden und Strom- und Gasunternehmen (z.B. bei Problemen mit Rechnungen oder beim Lieferantenwechsel, Qualität der Dienstleistung etc.). Sie ist nicht zuständig für Streitigkeiten mit Fernwärmeunternehmen.
E-Mail: schlichtungsstelle@e-control.at
Adresse: Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien
Telefon: +43 1 24724 - 444
Fax: +43 1 24 724 - 900
Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
Die Telekom-Schlichtungsstelle (→ RTR) ist zuständig bei Problemen mit einem Telefon-, Internet- oder Rundfunkbetreiber (z.B. Kabelnetzbetreiber und Anbieter von Pay-TV-Abos). Beispiele sind Unklarheiten mit einer Telefonrechnung oder wenn ein Telefon- bzw. Internetanschluss nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sie ist nicht zuständig bei Streitigkeiten über ein Endgerät (z.B. Smartphone, Receiver), es sei denn, es besteht ein vertraglicher Zusammenhang mit dem Kommunikationsdienst.
Webformular der Telekom-Schlichtungsstelle – Kommunikationsdienste (→ RTR)
Adresse: Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien
Telefon: +43 1 58058 888 (Erstkontakt), Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr bzw. +43 1 58058 444 (zu Verfahren), Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Fax: +43 1 58 058 94 94
Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
Die Post-Schlichtungsstelle (→ RTR) ist zuständig für Streitigkeiten mit einem Postdiensteanbieter (z.B. bei Problemen in den Bereichen Brief, Paket, Einschreiben, Zustellung, Wertsendung, Verlust oder Beschädigung). Sie ist nicht zuständig bei Problemen, die sich aus Zusendungen ergeben, die nicht Postsendungen im Sinne des Postmarktgesetzes sind (z.B. unadressierte Werbesendungen).
Webformular der Telekom-Schlichtungsstelle – Postdienste (→ RTR)
Adresse: Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien
Telefon: +43 1 58058 888 (Erstkontakt), Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr bzw. +43 1 58058 444 (zu Verfahren), Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Fax: +43 1 580 58 94 94
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→ apf) ist zuständig für Streitigkeiten mit einem Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen im Zusammenhang mit Verspätungen, Ausfällen bzw. Annullierungen; im Bahnverkehr beispielsweise auch bei Streitigkeiten bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck oder im Hinblick auf die Erstattung verlorener bzw. ungenutzter Tickets.
Webformular der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→ afp)
Adresse: Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien
Telefon: +43 1 5050 707 700
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft (Bankenschlichtungsstelle)
Die Bankenschlichtungsstelle (→ GSK) ist zuständig für Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem Bankgeschäft zwischen einem hierzu in Österreich berechtigten Kreditinstitut und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher. Die Stelle ist nicht zuständig für Streitigkeiten aus einem Fremdwährungskredit.
E-Mail: office@bankenschlichtung.at
Adresse: Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Telefon: +43 1 505 42 98
Fax: +43 (0) 590 900 - 118 337
Internet Ombudsstelle
Der Verein Internet Ombudsstelle (→ ÖIAT) (vormals Internet Ombudsmann) ist zuständig bei sämtlichen Vertragsstreitigkeiten aus über das Internet geschlossenen Verträgen zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher (z.B. Gewährleistung, Verzug, ungerechtfertigte Kreditkartenabbuchungen etc.). Anmerkung: Zusätzlich kann man sich in diesen Fällen an die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" wenden.
Webformular der Internet Ombudsstelle (→ ÖIAT)
Adresse: Ungargasse 64-66/3/404, 1030 Wien
Ombudsstelle Fertighaus
Die → Ombudsstelle Fertighaus ist zuständig für alle Fragen und Anliegen rund um das Fertighaus.
E-Mail: ombudsstelle@fertighaus.org
Adresse: Mölkerbastei 14/1, 1010 Wien
Telefon: +43 1 890 89 19
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
Die → "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" ist zuständig für Verbraucherstreitigkeiten, für die keine der anderen auf dieser Seite genannten Schlichtungseinrichtungen zuständig ist. Zu ihrem Aufgabenbereich zählen insbesondere Streitigkeiten rund um Garantie und Gewährleistung, aber auch Probleme mit Fremdwährungskrediten. Zusätzlich kann man sich bei Problemen mit Internetgeschäften (neben dem Verein Internet Ombudsstelle) auch an die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" wenden.
Sie bietet keine Rechtsberatung für Verbraucherinnen/Verbraucher an.
→ Webformular der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at
Adresse: Mariahilfer Straße 103, Stiege 1, Top 18, 1060 Wien
Weiterführende Links
Gerichtliche Zuständigkeit (Österreich) – Europäisches Justizportal (→ EK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz