Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Fahrzeug-Genehmigungsdokument – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl

Allgemeine Informationen

Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeug-Genehmigungsdokument (z.B. Typenschein) muss ein Duplikat-Genehmigungsdokument beantragt werden.

Voraussetzungen

Nach dem Diebstahl muss bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.

Der Verlust muss gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) glaubhaft gemacht werden.

Der neue Typenschein darf weiters erst ausgestellt werden, wenn durch eine Abfrage bei einer dafür zur Verfügung stehenden Datenbank die Unbedenklichkeit der Duplikatausstellung bestätigt worden ist; eine solche Abfrage kann unterbleiben, wenn das Fahrzeug bereits vor dem 1. Juli 2007 erstmals zugelassen worden ist.

Zuständige Stelle

Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk bzw. den Bezirk des Unternehmenssitzes ermächtigt ist

Verfahrensablauf

Die erforderlichen Unterlagen müssen einer Zulassungsstelle für den Wohnbezirk bzw. für den Bezirk des Unternehmenssitzes vorgelegt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin/ein Vertreter ein Duplikat-Genehmigungsdokument beantragen.

Bei Fahrzeugen, deren Daten vollständig in der Genehmigungsdatenbank enthalten sind, wird ein aktueller Datenausdruck aus der Genehmigungsdatenbank hergestellt und mit einer neuerlich ausgedruckten Zulassungsbescheinigung Teil II zu einem Duplikat-Genehmigungsdokument verbunden.

Bei Fahrzeugen, deren Daten nicht vollständig in der Genehmigungsdatenbank enthalten sind, muss vom Aussteller des bisherigen Genehmigungsnachweises (z.B. Typenschein) ein Duplikat angefordert werden, das dann von der Zulassungsstelle mit einer neuerlich ausgedruckten Zulassungsbescheinigung Teil II zu einem Duplikat-Genehmigungsdokument verbunden wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Diebstahlsanzeige oder Erklärung über den Verlust
  • Schriftliche Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers, dass sie/er Eigentümerin/Eigentümer des Fahrzeugs ist bzw. Zustimmungserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers
  • Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen:
    • Schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers während der letzten Zulassung des Kfz, dass dieser die Eigentümerin/der Eigentümer gewesen ist
  • Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht persönlich erscheint (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)
  • Bei Leasing: zusätzlich
    • Zustimmungserklärung der Leasinggeberin/des Leasinggebers

Kosten

Für die Duplikatausstellung fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

§ 13a Zulassungsstellenverordnung (ZustV)

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie