Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Waidhofen an der Thaya |
keine Vorgaben |
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Waidhofen an der Ybbs |
Verordnung |
Einsatz von benzinbetriebenen Rasenmähern in Wohngebieten |
verboten:
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Waldenstein |
keine Vorgaben |
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Waldkirchen an der Thaya |
keine Vorgaben |
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Wallsee-Sindelburg |
keine Vorgaben |
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Warth |
keine Vorgaben |
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Wartmannstetten |
keine Vorgaben |
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Weistrach |
Empfehlung |
Rasenmähen und lärmintensive Tätigkeiten/Arbeiten |
zu unterlassen:
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Weitra |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern die mittels Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) angetrieben werden, in bewohnten Gebieten oder in deren unmittelbarer Nähe |
verboten:
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Wiener Neudorf |
Verordnung |
Verwendung von benzinbetriebenen Rasenmähern und Motorsägen zusätzlich: Schleifmaschinen, Bohrhämmer, Kreissägen und ähnliche Geräte mit einem Dauerschallpegel von über 50 dB(A) |
verboten:
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Wienerwald | Verordnung |
Haus- und Gartenarbeiten mit Rasenmähern mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Maschinen und Geräten, die mit Elektro- oder Benzinmotor betrieben werden |
erlaubt:
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Wieselburg | Verordnung |
Verwendung und Betrieb von Spiel- und Sportgeräten und sonstigen Geräten wie Motorrasenmäher, Motorspritzen, Ketten- und Kreissägen |
verboten:
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Wiesmath | Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Wildendürnbach | keine Vorgaben |
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Wilhelmsburg | Verordnung |
Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
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Windigsteig | keine Vorgaben |
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Winklarn | Verordnung |
Verwendung und Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten und sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos o.ä. in Wohngebieten |
verboten:
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Winzendorf-Muthmannsdorf | Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden zusätzlich: Verwendung von Motorsägen und Mischmaschinen sowie das Verwenden von Kreissägen |
verboten:
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Wimpassing im Schwarztale | Empfehlung | Rsaenmähen, Häckseln, Holz schneiden udgl. sowie lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten |
zu unterlassen:
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Wölbling | keine Vorgaben |
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Wolfpassing | keine Vorgaben |
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Wolfsgraben | Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder elektrischen Motoren (z.B. Benzinrasenmäher), mit Motoren betriebenen Rasentrimmern, Kreissägen und Kettensägen, Häckslern, Schrämmern und Kompressoren gilt nicht für: im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung notwendige Arbeiten |
verboten:
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Wolfsthal | keine Vorgaben |
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Wolkersdorf | keine Vorgaben |
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Würflach | keine Vorgaben |
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Würmla | keine Vorgaben |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion