Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Waidhofen an der Thaya

keine Vorgaben 

 

 

Waidhofen an der Ybbs

Verordnung

Einsatz von benzinbetriebenen Rasenmähern in Wohngebieten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 6 Uhr
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Waldenstein 

keine Vorgaben 

 

 

Waldkirchen an der Thaya 

keine Vorgaben 

 

 

Wallsee-Sindelburg

keine Vorgaben

 

 

Warth

keine Vorgaben 

 

 

Wartmannstetten

keine Vorgaben

 

 

Weistrach

Empfehlung

Rasenmähen und lärmintensive Tätigkeiten/Arbeiten

 zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • zur Mittagszeit
    • am späten Abend
  • Samstag, Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Weitra 

Verordnung 

Benützung von Rasenmähern die mittels Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) angetrieben werden, in bewohnten Gebieten oder in deren unmittelbarer Nähe  

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 21 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Wiener Neudorf

Verordnung

Verwendung von benzinbetriebenen Rasenmähern und Motorsägen

zusätzlich:

Schleifmaschinen, Bohrhämmer, Kreissägen und ähnliche Geräte mit einem Dauerschallpegel von über 50 dB(A)

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 20 bis 7 Uhr
  • zusätzlich Samstags
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Wienerwald Verordnung

Haus- und Gartenarbeiten mit Rasenmähern mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Maschinen und Geräten, die mit Elektro- oder Benzinmotor betrieben werden

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 17 Uhr
Wieselburg  Verordnung

Verwendung und Betrieb von Spiel- und Sportgeräten und sonstigen Geräten wie Motorrasenmäher, Motorspritzen, Ketten- und Kreissägen 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 20 bis 6 Uhr
  • zusätzlich Samstags
    • 12 bis 13 Uhr
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Wiesmath  Empfehlung

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • Mittagszeit
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Wildendürnbach  keine Vorgaben

 

 

Wilhelmsburg Verordnung

Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Windigsteig  keine Vorgaben

 

 

Winklarn Verordnung

Verwendung und Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten und sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos o.ä. in Wohngebieten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Winzendorf-Muthmannsdorf  Verordnung

Verwendung von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden

zusätzlich:

Verwendung von Motorsägen und Mischmaschinen sowie das Verwenden von Kreissägen 

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Wimpassing im Schwarztale Empfehlung Rsaenmähen, Häckseln, Holz schneiden udgl. sowie lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Wölbling  keine Vorgaben

 

 

Wolfpassing keine Vorgaben

 

 

Wolfsgraben Verordnung

Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder elektrischen Motoren (z.B. Benzinrasenmäher), mit Motoren betriebenen Rasentrimmern, Kreissägen und Kettensägen, Häckslern, Schrämmern und Kompressoren

gilt nicht für:

im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung notwendige Arbeiten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 22 bis 6 Uhr
  • zusätzlich Samstags
    • 12 bis 13 Uhr
    • ab 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Wolfsthal keine Vorgaben

 

 

Wolkersdorf keine Vorgaben

 

 

Würflach  keine Vorgaben

 

 

Würmla  keine Vorgaben

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion