Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
ORF-Beitrag
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.
Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.
Der ORF-Beitrag muss pro "Hauptwohnsitz" von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson bezahlt werden. Zahlungspflichtig sind auch einige Unternehmen. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz (Privatpersonen):
Der ORF-Beitrag wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Privatperson den Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister (ZMR) hat.
Adressen ohne Hauptwohnsitz-Meldung ("Nebenwohnsitze") sind ab dem Jahr 2024 nicht beitragspflichtig. - Kommunalsteuerpflicht (Unternehmen):
Es sind jene Unternehmen beitragspflichtig, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren.
Zuständige Stelle
ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
(ehemalige GIS)
Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr)
Weitere Informationen zum → Kontakt mit der OBS finden sich auf deren Website.
Verfahrensablauf
Registrierung
Der neue ORF-Beitrag wird pro Hauptwohnsitz eingehoben – unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten im Haushalt.
Wer bis Ende des Jahres 2023 GIS-Teilnehmerin/Teilnehmer war, wurde in das neue System übernommen und musste keine weitere Anmeldung vornehmen.
Wenn bis Ende des Jahres 2023 noch niemand an einem Hauptwohnsitz wegen der GIS-Gebühr angemeldet war, dann musste sich pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person bis Ende des Jahres 2023 bei der GIS registrieren. Diese Person ist seit 1. Jänner 2024 für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich.
Zahlungsweise
Der ORF-Beitrag kann mittels einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), mit Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung) per Post oder per Online-Banking bezahlt werden.
- Bei Neuanmeldungen seit 1. Jänner 2024 muss mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) einmal jährlich gezahlt werden.
- Bei Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden.
Bekanntgabe von Änderungen
Änderungen (z.B. Hauptwohnsitz, Name) müssen der OBS als zuständige Stelle bekannt gegeben werden.
Kosten
Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro monatlich und österreichweit.
Dazu kommen noch in unterschiedlicher Höhe je nach Bundesland Landesabgaben. Einige Bundesländer heben eine solche Abgabe nicht ein.
Zusätzliche Informationen
- Befreiung vom ORF-Beitrag
- Adressänderung: ORF-Beitrag
- Namensänderung: ORF-Beitrag
- ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
- Registrierung (→ OBS)
- Befreiung (→ OBS)
- Änderung – Name, Adresse, Zahlungsweise (→ OBS)
Rechtsgrundlagen
- ORF-Beitrags-Gesetz
- Fernmeldegebührengesetz (Fernmeldegebührenordnung)
- Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG)
- ORF-Gesetz (ORF-G)
- Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion