Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Früherkennung einer Behinderung eines Kindes

Erkennen einer Behinderung des Kindes

Manche Behinderungen zeigen sich nach ein paar Monaten, andere wirken sich später aus (zum Beispiel Gehörlosigkeit, die erst dann entdeckt wird, wenn das Kind sprechen lernen sollte).

Die im Eltern-Kind Pass vorgesehenen Routineuntersuchungen sollen Ihnen Sicherheit über die Entwicklung Ihres Kindes geben.

Wenn Ihr Kind beispielsweise

  • den Kopf nicht heben kann,
  • seine Arme und Beine besonders schlaff sind,
  • wenn es nie, selten oder schwach auf Singen, Kitzeln, Streicheln reagiert oder
  • Sie sonst irgendwelche Besonderheiten bemerken,

dann sollten Sie sich entweder mit

  • Ihrer Kinderärztin/ihrem Kinderarzt,
  • einer Elternberatungsstelle oder
  • einer Krankenhausambulanz

in Verbindung setzen. 

Auswirkungen der Behinderung

Es gibt angeborene Behinderungen, die man sofort nach der Geburt erkennt. Man kann dann ungefähr abschätzen, in welche Richtung die weitere Entwicklung gehen wird. In diesen Fällen setzen auch sofort gezielte Förderung, Therapie und medizinische Behandlung ein.

Meist lässt sich jedoch gerade bei sehr kleinen Kindern noch nicht absehen, wie schwer eine Behinderung ist und welche Organe und Funktionen betroffen sind. Vor dem Kleinkindalter kann die Ärztin/der Arzt meist nur Vermutungen über Ursachen der Behinderung und die weitere Entwicklung äußern. Jede gründliche fachärztliche Untersuchung ermöglicht aber festzustellen, wo bei Ihrem Kind Beeinträchtigungen vorliegen.

Ein Kriterium für die weitere Entwicklung Ihres Kindes ist frühzeitig einsetzende und gezielte Förderung.

Tipp

Scheuen Sie sich nicht, genau nachzufragen. Sollten Sie keine befriedigenden Antworten auf Ihre Fragen bekommen, suchen Sie andere Ärztinnen/Ärzte oder Betreuungseinrichtungen auf.

Beratungsmöglichkeiten zu Fragen der Behinderung

Es gibt in allen Bundesländern Einrichtungen (zum Beispiel Vereine, Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik), die unbürokratisch Information, Beratung und Betreuung bei Fragen zur körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Ihres Kindes anbieten.

Tipp

In jeder Landesstelle des Sozialministeriumservice werden Kinder und Jugendliche und deren Familien über die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehenden sozialen, rechtlichen und finanziellen Unterstützungsangebote grundsätzlich informiert und gezielt an die jeweils regional zuständigen Stellen verwiesen.

Informationen und Beratung zum Thema Pflege bietet das BürgerInnenservice des Sozialministeriums unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 16 11 sowie die Internetplattform für pflegende Angehörige.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz