Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
ID Austria Registrierung mit ID Austria (Basisfunktion)
Tipp
Auf einen Blick: Wenn Sie…
- die App „Digitales Amt“ nutzen und dort bereits mit Ihrer ID Austria mit Basisfunktion angemeldet sind
- einen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto bereitstellen können
…können Sie eine Registrierungsbehörde besuchen, um direkt eine ID Austria mit Vollfunktion zu erhalten. Bringen Sie zum Behördentermin Ihr Smartphone mit der App, einen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto mit.
Hinweis
Zusätzlich zu dem hier dargestellten Registrierungsprozess gibt es einen Online-Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria mit Vollfunktion. Dabei entfällt für Nutzerinnen/Nutzer, deren ID Austria mit Basisfunktion von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Gemeindeamt/einer Bezirkshauptmannschaft), der persönliche Behördenweg für die Registrierung der ID Austria.
Voraussetzungen
Um die ID Austria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:
- ID Austria mit Basisfunktion
- Besuch einer Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern)
- Aktuelles Passfoto – nur dann erforderlich, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben
Technische Voraussetzungen:
- Aktive Mobiltelefonnummer
- Aktuellste Version der App „Digitales Amt“ installiert und angemeldet
- Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID)
- Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht mehr möglich, sich via SMS-TAN anzumelden.
So kommen Sie zu Ihrer ID Austria
- Melden Sie sich mit Ihrer ID Austria mit Basisfunktion in der App „Digitales Amt“ an.
Hinweis: Wenn Sie sich mit einer Handy-Signatur anmelden, wird diese im Zuge einer Anmeldung auf ID Austria mit Basisfunktion umgestellt.
Falls Ihre ID Austria mit Basisfunktion behördlich registriert wurde so wird Ihnen hier die Option geboten, direkt auf die Vollfunktion der ID Austria aufzuwerten, indem Sie Ihre Ausweisnummer eingeben. Wechseln Sie dazu zur Anleitung ID Austria Registrierung durch Online-Umstieg von einer behördlich registrierten ID Austria mit Basisfunktion.
Hinweis: Es ist die aktuellste Version der App „Digitales Amt" erforderlich. - Besuchen Sie eine Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung. Dies ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, um die ID Austria mit Vollfunktion zu erhalten.
Hinweis: Bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren amtlichen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto mit.
Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten. - Die Behörde schickt vor Ort ein Einmalkennwort („TAN“) an Ihre App „Digitales Amt“.
- Öffnen Sie die App „Digitales Amt“ und teilen Sie die dort empfangene TAN der Behördenmitarbeiterin/dem Behördenmitarbeiter mit. Sie können diese auch manuell abrufen, indem Sie auf das Symbol „Profil“ (in der Tab- Leiste unten) klicken und dort „TAN abfragen (bei Behörde)“ wählen. Falls das Symbol „Profil“ nicht angeboten wird so klicken Sie das Symbol „Anmelden“ und wählen dort „Offene Signaturen“ aus.
- Lesen und akzeptieren Sie die erforderlichen Zustimmungen (Signaturvertrag, AGB, Datenschutzmitteilung).
- Zum Abschluss der ID Austria-Registrierung geben Sie Ihr Signatur-Passwort ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
Hinweis: Die Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID) muss auf Ihrem Smartphone aktiviert sein. - Ihre ID Austria mit Vollfunktion ist nun mit der App „Digitales Amt“ verknüpft.
Der Registrierungsprozess ist abgeschlossen und Ihre ID Austria einsatzbereit.
Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at
- Informationen zu Stufen der ID Austria
- Registrierungsübersicht
- Registrierungsbehörden
- Häufige Fragen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt