Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
ID Austria Registrierung mit Online-Vorregistrierung
Tipp
Auf einen Blick: Wenn Sie…
- die App „Digitales Amt“ nutzen können (Systemanforderungen)
- einen österreichischen Personalausweis oder Reisepass besitzen (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen)
- ggf. ein aktuelles Passfoto bereitstellen können
- innerhalb von 30 Tagen die Behörde besuchen können
…können Sie Ihre Daten vorab angeben, sodass bei der Behörde nur noch Ihre Identität bestätigt werden muss. Ihre ID Austria ist danach direkt einsatzbereit. Bringen Sie zum Behördentermin Ihr Smartphone mit der App, einen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto mit.
Hinweis
Wenn Sie eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, können Sie diese auf eine ID Austria umstellen. Folgen Sie dafür den entsprechenden Anleitungen in der Registrierungsübersicht.
Voraussetzungen
Um die ID Austria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:
- Dokumentennummer Ihres österreichischen Personalausweises oder Reisepasses (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) (Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft?)
- Besuch einer Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung
- Aktuelles Passfoto – nur dann erforderlich, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben
Technische Voraussetzungen:
- Aktuellste Version der App „Digitales Amt“
- Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID)
- Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)
So kommen Sie zu Ihrer ID Austria
Teil 1 – Online-Vorregistrierung
- Rufen Sie mit einem Zweitgerät (z.B. Laptop) die → A-Trust Vorregistrierung auf und folgen Sie der Anleitung. Geben Sie Ihre persönlichen Daten bekannt. Geben Sie die Ausweisnummer jenes österreichischen Identitätsdokuments (Reisepass oder Personalausweis) ein, mit dem Sie sich später bei der Behörde identifizieren werden. Wählen Sie Benutzernamen und Signatur-Passwort für Ihre ID Austria.
- Lesen und akzeptieren Sie die erforderlichen Zustimmungen (Signaturvertrag, AGB, Datenschutzmitteilung).
- Falls Sie die App „Digitales Amt“ noch nicht auf Ihrem Smartphone installiert haben, dann tun Sie dies jetzt. Öffnen Sie nun die App und starten Sie die Vorregistrierung, indem Sie in der Tab-Leiste unten auf das Symbol „Anmelden“ klicken und dort „Registrierung fortsetzen: QR-Code scannen“ auswählen.
- Scannen Sie den QR-Code, der Ihnen auf dem Zweitgerät auf der Website im Schritt „App verknüpfen“ gezeigt wird, mit der App „Digitales Amt“. Sobald der QR-Code erkannt wurde, wird dies in der App mittels „Vorregistrierung abgeschlossen“ angezeigt. Sie können nun diesen Dialog in der App schließen.
Hinweis: Geben Sie hier Ihre Mobiltelefonnummer an, um Ihre ID Austria einfacher reaktivieren zu können. So vermeiden Sie eine Registrierungsbehörde aufsuchen zu müssen — z.B. nach Abmeldung aus dem Digitalen Amt als einzigem verknüpften Gerät, oder falls Sie Ihr Signatur-Passwort vergessen haben. Diese Hinterlegung Ihrer Mobiltelefonnummer ist optional, wird aber dringend empfohlen. Die Mobiltelefonnummer wird dabei nicht bei der Behörde gespeichert. - Ihre Online-Vorregistrierung (Teil 1) ist nun abgeschlossen. Besuchen Sie innerhalb der nächsten 30 Tage eine Registrierungsbehörde um die ID Austria-Registrierung fertigzustellen (Teil 2).
Hinweis
Der Teil 2 muss innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen werden, zudem dürfen Sie die App „Digitales Amt“ weder deinstallieren noch in der App die „Registrierung abbrechen“. Andernfalls muss der Teil 1 neuerlich durchgeführt werden.
Teil 2 – Schließen Sie den Registrierungsprozess bei der Behörde ab
Sie müssen den Teil 1 abgeschlossen haben, um Teil 2 vor Ort bei der Registrierungsbehörde durchführen zu können.
- Besuchen Sie eine Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung. Dies ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, um die ID Austria zu erhalten.
Hinweis: Bringen Sie zu Ihrem Termin Ihr österreichisches Identitätsdokument (dessen Ausweisnummer Sie in Teil 1 angegeben haben), Ihr in Teil 1 mit der ID Austria verknüpftes Smartphone und ggf. ein aktuelles Passfoto mit.
Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten. - Die Behörde schickt vor Ort ein Einmalkennwort („TAN“) an Ihre App „Digitales Amt“.
- Öffnen Sie nun die App „Digitales Amt“ und teilen Sie die dort empfangene TAN der Behördenmitarbeiterin/dem Behördenmitarbeiter mit. Sie können diese auch manuell abrufen, indem Sie in der Tab-Leiste unten auf das Symbol „Anmelden“ klicken und dort „TAN abfragen (bei Behörde)“ auswählen.
- Zum Abschluss der ID Austria-Registrierung melden Sie sich in der App „Digitales Amt“ mit Ihrem Signatur-Passwort an und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage, indem Sie auf „Unterschreiben und abschicken“ klicken und Ihre Identität mittels Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung bestätigen.
- Gratulation zu Ihrer persönlichen ID Austria! Ihre ID Austria ist nun in der App „Digitales Amt“ aktiviert.
Der Registrierungsprozess ist abgeschlossen und Ihre ID Austria einsatzbereit.
Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt