Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zur Abfallwirtschaft
Die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Österreich bildet das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Neben dem AWG stehen in allen neun Bundesländern Landesgesetze in Geltung, die jene abfallwirtschaftsrechtlichen Aspekte regeln, die sich in der Zuständigkeit der Landesgesetzgeber befinden. Dies betrifft vor allem die Festlegung der Müllgebühren und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organisation der Müllabfuhr.
Neben den nationalen Bestimmungen gibt es eine Vielzahl von europarechtlichen Rechtsvorschriften, die teils unmittelbar in Österreich zu vollziehen sind (z.B. die Verordnung über die Verbringung von Abfällen) und teils in nationales Recht umzusetzen sind (z.B. die Abfallrahmenrichtlinie). Diese Regelungen schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine funktionierende Abfallwirtschaft in Österreich sicherzustellen.
Die wichtigsten Inhalte des AWG betreffen die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Pflichten von Personen, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, sowie Vorgaben für Abfallbehandlungsanlagen.
Eine Vielzahl abfallrechtlicher Verfahren kann über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) elektronisch abgewickelt werden.
Die Vollziehung des AWG erfolgt durch die Landeshauptleute und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Ansprechpartner für abfallrechtliche Fragen sind daher vor allem die Ämter der Landesregierungen und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Die Sammlung von Siedlungsabfall wird durch die einzelnen Landesabfallwirtschaftsgesetze geregelt. Die Organisation der Sammlung von Siedlungsabfällen obliegt in der Regel den einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbänden. Nähere Informationen, wie die Abfallsammlung an Ihrem Wohnort organisiert ist, was Sie zu beachten haben (insbesondere die Abfalltrennung) und welche Kosten von Ihnen zu tragen sind, erhalten Sie daher bei Ihrer Gemeinde.
Weiterführende Links
- EDM-Portal (→ BMK)
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (→ BMK)
- Bundesabfallwirtschaftsplan (→ BMK)
Rechtsgrundlagen
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie