Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Unterhalt

Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
Alter Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
bis 6 Jahre 16
6 bis 10 Jahre 18
10 bis 15 Jahre 20
ab 15 Jahren 22

Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

Weiterführende Links

Unterhaltsrechner (→ Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion