Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Was ich nach der Geburt zu beachten habe Nach der Geburt eines Kindes müssen ein paar Behördenwege gemacht werden. Was muss ich für mein Kind beantragen? Welche Untersuchungen stehen noch an? Bekomme ich finanzielle Unterstützungen für mein Kind? Ab wann muss ich wieder arbeiten gehen?
Behördenwege für das Kind
Die Geburt eines Kindes ist mit ein paar Behördenwegen verbunden. Das Kind braucht Dokumente wie die Geburtsurkunde, den Meldezettel, den Staatsbürgerschaftsnachweis oder manchmal auch einen Reisepass und/oder Personalausweis. Über den digitalen Babypoint können Sie einige Dokumente elektronisch erhalten. Die Erstausstellung einiger Dokumente wie beispielsweise die Geburtsurkunde kann dort elektronisch durchgeführt werden.
Mehr Info zu Checkliste - Behördenwege bei der Geburt eines Kindes
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes
Auch nach der Geburt des Kindes sieht der Eltern-Kind-Pass (vormals Mutter-Kind-Pass) bis zum fünften Lebensjahr des Kindes ärztliche Untersuchungen vor. Normalerweise ist das Kind bei den Eltern mitversichert. Die Untersuchungen sind bei Vertragsärztinnen/Vertragsärzten der Krankenversicherung kostenlos.
Mehr Info zu Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes
Finanzielle Unterstützung nach der Geburt
Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen für Familien. Diese gibt es während der Schwangerschaft und danach. Vor der Geburt gibt es das Wochengeld, nach der Geburt das Wochengeld während der Schutzfrist, die Familienbeihilfe oder das Kinderbetreuungsgeld. Außerdem gibt es steuerliche Vorteile in Form von Absetz- und Freibeträgen für Familien (z.B. Kinderfreibetrag, Familienbonus Plus).
Mehr Info zu Checkliste - Beruf und Finanzielles nach der Geburt eines Kindes
Mutterschutz
Beschäftigungsverbote nach der Geburt
Arbeitnehmerinnen dürfen acht Wochen nach der Geburt (Schutzfrist) nicht beschäftigt werden. Im Falle einer Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburt verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen. Hat sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um diese Verkürzung. Maximal kann die Schutzfrist nach der Geburt 16 Wochen betragen.
Mehr Info zu Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
Meldung der Elternkarenz
Nach Ablauf der Schutzfrist kann Elternkarenz in Anspruch genommen werden. Beginn und Dauer der Karenz müssen der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber rechtzeitig gemeldet werden. Dienstnehmerinnen müssen den beabsichtigten Beginn und die beabsichtigte Dauer der Karenz vor Ablauf der Schutzfrist melden. Möchte der Vater direkt nach Ablauf der Schutzfrist Elternkarenz nehmen, so hat er dies spätestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zu melden.
Mehr Info zur Elternkarenz
Beendigung des Arbeitsverhältnisses während Mutterschutz oder Karenz
Arbeitnehmerinnen haben während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt einen Kündigungsschutz. In dieser Zeit können sie von der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber nicht rechtswirksam gekündigt werden.
Für eine Entlassung
- während der Schwangerschaft,
- bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt oder
- bis zum Ablauf von vier Wochen nach einer Fehlgeburt
muss grundsätzlich das Arbeits- und Sozialgericht zustimmen.
Während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich durchgeführt wurde.
Mehr Info zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Weitere Informationen
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld - Antrag
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld – Zuverdienstmöglichkeiten
- Elternkarenz und Elternteilzeit – Kündigungs- und Entlassungsschutz (→ USP)
- Eltern-Kind-Pass (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
- Familienbonus Plus (→ BMF)
- Steuervorteile für Familien (→ AK)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz