Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Was ich nach der Geburt zu beachten habe Nach der Geburt eines Kindes müssen ein paar Behördenwege gemacht werden. Was muss ich für mein Kind beantragen? Welche Untersuchungen stehen noch an? Bekomme ich finanzielle Unterstützungen für mein Kind? Ab wann muss ich wieder arbeiten gehen?

Behördenwege für das Kind

Die Geburt eines Kindes ist mit ein paar Behördenwegen verbunden. Das Kind braucht Dokumente wie die Geburtsurkunde, den Meldezettel, den Staatsbürgerschaftsnachweis oder manchmal auch einen Reisepass und/oder Personalausweis. Über den digitalen Babypoint können Sie einige Dokumente elektronisch erhalten. Die Erstausstellung einiger Dokumente wie beispielsweise die Geburtsurkunde kann dort elektronisch durchgeführt werden.
Mehr Info zu Checkliste - Behördenwege bei der Geburt eines Kindes

Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes

Auch nach der Geburt des Kindes sieht der Eltern-Kind-Pass (vormals Mutter-Kind-Pass) bis zum fünften Lebensjahr des Kindes ärztliche Untersuchungen vor. Normalerweise ist das Kind bei den Eltern mitversichert. Die Untersuchungen sind bei Vertragsärztinnen/Vertragsärzten der Krankenversicherung kostenlos.
Mehr Info zu Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes

Finanzielle Unterstützung nach der Geburt

Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen für Familien. Diese gibt es während der Schwangerschaft und danach. Vor der Geburt gibt es das Wochengeld, nach der Geburt das Wochengeld während der Schutzfrist, die Familienbeihilfe oder das Kinderbetreuungsgeld. Außerdem gibt es steuerliche Vorteile in Form von Absetz- und Freibeträgen für Familien (z.B. Kinderfreibetrag, Familienbonus Plus).
Mehr Info zu Checkliste - Beruf und Finanzielles nach der Geburt eines Kindes

Mutterschutz

Beschäftigungsverbote nach der Geburt

Arbeitnehmerinnen dürfen acht Wochen nach der Geburt (Schutzfrist) nicht beschäftigt werden. Im Falle einer Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburt verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen. Hat sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um diese Verkürzung. Maximal kann die Schutzfrist nach der Geburt 16 Wochen betragen.
Mehr Info zu Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

Meldung der Elternkarenz

Nach Ablauf der Schutzfrist kann Elternkarenz in Anspruch genommen werden. Beginn und Dauer der Karenz müssen der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber rechtzeitig gemeldet werden. Dienstnehmerinnen müssen den beabsichtigten Beginn und die beabsichtigte Dauer der Karenz vor Ablauf der Schutzfrist melden. Möchte der Vater direkt nach Ablauf der Schutzfrist Elternkarenz nehmen, so hat er dies spätestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zu melden.
Mehr Info zur Elternkarenz

Beendigung des Arbeitsverhältnisses während Mutterschutz oder Karenz

Arbeitnehmerinnen haben während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt einen Kündigungsschutz. In dieser Zeit können sie von der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber nicht rechtswirksam gekündigt werden.

Für eine Entlassung

  • während der Schwangerschaft,
  • bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt oder
  • bis zum Ablauf von vier Wochen nach einer Fehlgeburt

muss grundsätzlich das Arbeits- und Sozialgericht zustimmen.

Während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich durchgeführt wurde.
Mehr Info zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz