Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Fotos im Internet
- Allgemeines
- Abmahnung – Folgen einer Urheberrechtsverletzung
- Fotos gratis verwenden
- Tipps
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines
Fotos dürfen nur mit Zustimmung der Urheberin/des Urhebers bzw. der Rechtsinhaberin/des Rechtsinhabers im Internet öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Urheberrechtsverletzungen können daher z.B. das Hochladen von Fotos auf frei zugängliche Websites, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat oder das Hochladen in Sozialen Netzwerken wie Facebook sein. Dabei ist es egal, ob die Veröffentlichung privaten oder kommerziellen Zwecken dient oder ob überhaupt jemand das Foto tatsächlich gesehen hat.
Die Zurverfügungstellung im privaten Rahmen, z.B. in einer nicht-öffentlichen Facebook-Gruppe, ist grundsätzlich zulässig. Allerdings nur dann, wenn damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Nicht-öffentliche Facebook-Gruppen können z.B. Familie oder enge Freunde sein.
Achtung
Um ein Foto, das nicht selbst gemacht wurde, ins Internet stellen zu dürfen, muss immer die Zustimmung der Berechtigten/des Berechtigten eingeholt werden. Auch Fotos, die frei zugänglich im Internet abrufbar sind und keinen Copyright-Vermerk (©) haben, dürfen nur mit Zustimmung verwendet werden!
Abmahnung – Folgen einer Urheberrechtsverletzung
Wurde eine Urheberrechtsverletzung begangen, kann die Inhaberin der Rechte/der Inhaber der Rechte die Verletzerin/den Verletzer entweder selbst oder durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt abmahnen.
In der Abmahnung wird die Verletzerin/der Verletzer z.B. aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die konkrete Rechtsverletzung zu unterbinden (also z.B. das Foto zu löschen), eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu zahlen sowie allfällige Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
Hinweis
Eine solche Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, da andernfalls mit einem Gerichtsverfahren gerechnet werden muss. Die Forderungen, die in der Abmahnung gestellt werden, sollten überprüft werden. Es ist daher empfehlenswert, sich von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt beraten zu lassen oder die Hilfe einer Konsumentenschutzeinrichtung in Anspruch zu nehmen.
Fotos gratis verwenden – Creative Commons-Lizenz
Fotos, die unter einer Creative Commons-Lizenz (CC) oder einer ähnlichen Lizenz stehen, können auf eine bestimmte Art und Weise kostenlos verwendet werden. Der genaue Umfang der erlaubten Verwendungsmöglichkeiten hängt von der jeweiligen Lizenz ab. Der kostenlose Gebrauch für private Zwecke ist aber in der Regel miterfasst.
Hinweis
Auf der Fotosharing-Website Flickr kann z.B. bei der "Erweiterten Suche" nach CC-lizensierten Bildern gesucht werden. Eine Suchmaschine speziell für Flickr hochgeladene Bilder ist z.B. compfight.com. Eine weitere Suchmaschine für CC-lizensierte Bilder findet sich unter search.creativecommons.org.
Achtung
Auch die Nutzung von Fotos, die unter einer CC-Lizenz stehen, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, da oft nicht festgestellt werden kann, ob die Person, die Fotos unter einer Lizenz zur freien Verwendung ins Internet stellt, tatsächlich Urheberin/Urheber ist. Vorsicht ist daher z.B. bei sehr professionellen Fotos von Stars geboten!
Tipps
- Stellen Sie nicht unerlaubt fremde Fotos ins Internet. Bei Verkaufsangeboten selber Fotos von der Ware machen!
- Verwenden Sie Fotos, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen
- Haben Sie bereits unzulässigerweise Fotos im Internet veröffentlicht, löschen Sie diese
- Nehmen Sie Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ernst
- Geben Sie keine durch die Gegenseite vorformulierten oder (selber) modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet ab, ohne diese zu prüfen
- Kontaktieren Sie eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt oder eine Konsumentenschutzeinrichtung, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben
- Vertrauen Sie nicht blind auf Tipps im Internet. Diese sind oft falsch bzw. nicht auf Ihren Fall zutreffend
- Wurden Sie abgemahnt, kann die Internet Ombudsstelle als außergerichtliche Schlichtungsstelle zwischen Ihnen und der Rechteinhaberin/dem Rechteinhaber vermitteln
- Bei Fragen zum Thema Urheberrecht und Internet können Sie sich an das Internet Ombudsstellen-Team wenden
Weiterführende Links
- Meine Fotos im Internet − Urheber- und Persönlichkeitsrechte: Antworten auf häufig gestellte Fragen (→ Internet Ombudsstelle)
- Fotos im Internet − Infos und Tipps zu Abmahnungen (→ Internet Ombudsstelle)
- → Internet Ombudsstelle
- → Saferinternet.at
- → Flickr
- → compfight.com
- → search.creativecommons.org
Rechtsgrundlagen
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion