Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Telefon und Internet
Telefon
Bei einem Umzug sollte nicht darauf vergessen werden, das Festnetztelefon rechtzeitig ab- bzw. umzumelden oder an der neuen Adresse einen Telefonanschluss anzumelden. Ausführliche Informationen über die Vorgangsweise erhält man bei der Netzanbieterin/beim Netzanbieter. Manche bieten ein spezielles Umzugsservice und Umzugsgutschriften an.
Zu beachten ist, dass Ab- und Neuanmeldung einige Zeit dauern können und es in der Regel Kündigungsfristen bzw. eine Mindestvertragsdauer gibt.
Telefon-Ummeldungen sind in der Regel günstiger. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) weist jedoch darauf hin, dass Übertragungen von Telefonanschlüssen für Kundinnen/Kunden aus rechtlicher Sicht problematischer sein können als Neuanmeldungen (bei Übertragungen übernimmt die Neukundin/der Neukunde den Vertrag der Altkundin/des Altkunden und haftet somit auch für dessen oder deren Verbindlichkeiten).
Falls der Telefonanschluss bei der Telekom Austria ist, aber über eine private Festnetzanbieter/einen privaten Festnetzanbieter telefoniert wird, wäre es empfehlenswert sich zu erkundigen, ob dort parallel zur Kündigung bei der Telekom Austria ebenfalls eine Kündigung erforderlich ist.
Bei Nutzung eines Mobiltelefons, ist eine Adressänderung der jeweiligen Netzbetreiberin/dem jeweiligen Netzbetreiber bekanntzugeben.
Internet
Sollte zusätzlich ein Internetanschluss bei der Telefonanbieterin/beim Telefonanbieter vorhanden sein, wird mit der Übertragung des Festnetzanschlusses zumeist auch der zugehörige Internetanschluss mitübertragen.
Bei privaten Internetanbieterinnen/Internetanbietern ist es empfehlenswert sich bei der jeweiligen Anbieterin/beim jeweiligen Anbieter über die genaue Vorgangsweise zu erkundigen. Oft genügt ein formloses Schreiben oder Fax mit der neuen Adresse, Kundennummer und der neuen Telefonnummer.
Vor der Abmeldung eines Internetanschlusses, sollte man sich bei der jeweiligen Anbieterin/beim jeweiligen Anbieter über die geltende Kündigungsfrist erkundigen.
Weiterführende Links
- Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (→ RTR)
- Internet Service Providers Austria (→ ISPA)
- Festnetztelefondienste (→ Your Europe)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion