Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Pendlerpauschale gemeinsam mit dem Pendlereuro zu beantragen:
- Während des Kalenderjahres bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber:
- mit dem Formular L34 EDV – Ausdruck des Ergebnisses des Pendlerrechners
- Nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP):
Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung sind fünf Jahre Zeit (z.B. kann der Antrag für das Jahr 2025 bis Ende Dezember 2030 gestellt werden).
Ab dem Jahr 2021 können im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 55 Prozent (50 Prozent im Jahr 2020) der Sozialversicherungsbeiträge bis zu einem wechselnden Höchstbetrag rückerstattet werden, wenn das Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt und in mindestens einem Monat Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht.
Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber berücksichtigt. Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden dadurch pauschal abgegolten. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die weiter entfernt von ihrer Arbeitsstätte wohnen oder denen die Benutzung eines Massenverkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist, können unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich ein Pendlerpauschale als Werbungskosten beanspruchen.
Werte pro Jahr
Jahr | Verkehrsabsetzbetrag |
---|---|
bis 2022 | 400 Euro |
2023 | 421 Euro |
2024 | 463 Euro |
2025 | 487 Euro |
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
Ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag steht zu, wenn Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht und das Einkommen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers die obere Einkommensgrenze im Kalenderjahr nicht übersteigt. Bei Einkommen zwischen den Einkommensgrenzen wird der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig auf den Verkehrsabsetzbetrag eingeschliffen.
Werte pro Jahr
Jahr | Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag | Einkommensgrenzen |
---|---|---|
bis 2022 | 690 Euro | 12.200 bis 13.000 Euro |
2023 | 726 Euro | 12.835 bis 13.676 Euro |
2024 | 798 Euro | 14.106 bis 15.030 Euro |
2025 | 838 Euro | 14.812 bis 15.782 Euro |
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erhalten bis zu bestimmten Einkommensgrenzen einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag. Bei einem Einkommen, das die untere Einkommensgrenze im Kalenderjahr nicht übersteigt, steht der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag in voller Höhe zu. Bei einem Einkommen, das zwischen den Einkommensgrenzen liegt, vermindert sich der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend. Bei einem Einkommen, das die obere Einkommensgrenze übersteigt, steht kein Zuschlag mehr zu. Eine Berücksichtigung des Zuschlags erfolgt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.
Werte pro Jahr
Jahr | Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag | Einkommensgrenzen |
---|---|---|
2021 | 650 Euro | 16.000 bis 24.500 Euro |
2022 | 650 Euro | 16.000 bis 24.500 Euro |
2023 | 684 Euro | 16.832 bis 25.774 Euro |
2024 | 752 Euro | 18.499 bis 28.326 Euro |
2025 | 790 Euro | 19.424 bis 29.473 Euro |
Erhöhung der SV-Rückerstattung
Bei Anspruch auf das Pendlerpauschale in den Jahren 2022 und 2023: Im Jahr 2022 steigt der maximale Erstattungsbetrag um zusätzliche 60 Euro (maximaler Erstattungsbetrag: 1.610 Euro) und im Jahr 2023 um zusätzliche 40 Euro (maximaler Erstattungsbetrag: 1.250 Euro).
Achtung
Wurde das Pendlerpauschale bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber in unrichtiger Höhe in Anspruch genommen, ist verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen