Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Übertritt in staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften
Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Aufnahme von Erwachsenen in einzelne staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (alphabetisch geordnet) aufgezählt. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht alle Bekenntnisgemeinschaften enthält. Die angeführten Voraussetzungen beruhen auf Angaben der zentralen Stellen der einzelnen Bekenntnisgemeinschaften, sind jedoch nicht als zwingend anzusehen.
- Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich (Bahai)
- Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich (Christengemeinschaft)
- Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (HRÖ)
- Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich (Kirche der STA)
- Weiterführende Links
Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich (Bahai)
Der Beitritt zur Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich (Bahai) erfolgt durch das Ausfüllen einer Erklärungskarte. Die Beitretende/der Beitretende erklärt, dass sie/er mit den Geboten der Religion einverstanden ist und an den Gründer der Religion und seine Gesetze glaubt. Gleichzeitig werden auch die persönlichen Daten aufgenommen. Die Führung aller Mitgliederdaten erfolgt durch das zentrale Sekretariat in Wien.
Der Wiedereintritt in die Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich erfolgt auf dieselbe Art und Weise.
Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich (Christengemeinschaft)
Entscheidend für die Mitgliedschaft bei der Christengemeinschaft ist die bewusste freie Entscheidung der Gläubigen/des Gläubigen, der Bekenntnisgemeinschaft beizutreten. Wer sich zu einer Aufnahme in die Bekenntnisgemeinschaft entscheidet, führt Aufnahmegespräche mit einer Priesterin/einem Priester.
Die Christengemeinschaft kennt keine Erwachsenentaufe, getauft werden nur Säuglinge bzw. Kinder. Allerdings muss dann im Erwachsenenalter über eine bewusste Mitgliedschaft bei der Christengemeinschaft entschieden werden. Auch ohne (Kinder-)Taufe können Personen am sakramentalen Leben der Christengemeinschaft teilnehmen.
Je nach Gewohnheit der einzelnen Gemeinden wird ein Kirchenbuch mit den persönlichen Daten der Gläubigen/des Gläubigen geführt. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge kann von den Gläubigen selbst bestimmt werden.
Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (HRÖ)
Mitglieder der Hinduistischen Religionsgesellschaft in Österreich sind nicht nur in die Religionsgemeinschaft hinein geborene Hindus, sondern laut Verfassung der HRÖ auch jene, die durch Überzeugung Hindu geworden sind, oder durch Einweihung in einen hinduistischen Glaubensweg aufgenommen wurden.
Eine Aufnahme als Mitglied der HRÖ ist über schriftlichen oder persönlichen Kontakt möglich.
Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich (Kirche der STA)
Die Vorbereitung zur Aufnahme in die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich geschieht im Rahmen einer biblischen Unterweisung. Die eigentliche Voraussetzung für die Aufnahme der Gläubigen/des Gläubigen ist die "Unterweisung", das ist die Zustimmung zu den Glaubensinhalten der Bekenntnisgemeinschaft. Personen, die bereits eine Erwachsenentaufe erhalten haben, werden im Rahmen einer Feier, bei der das Taufbekenntnis ausgesprochen wird, aufgenommen. Alle anderen Gläubigen werden getauft, d.h. auch jene, die bereits als Säuglinge getauft worden sind.
Die jeweilige Kirchengemeinde nimmt die persönlichen Daten der Gläubigen/des Gläubigen auf. Die Mitgliedschaft wird dann auf dem Taufschein vermerkt.
Weiterführende Links
- Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich (→ Bahai)
- Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich (→ Christengemeinschaft)
- Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (→ ISGÖ)
- Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich (→ Kirche der STA)
- Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich (→ Pfk Gem.Gottes iÖ)
- → Vereinigungskirche in Österreich
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion